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Kommunen begehren auf

Kolumne von Kerstin Kassner,

Foto: flickr.de/helter-skelter

 

 

Von Kerstin Kassner, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Viel mediale Aufmerksamkeit hat es in den letzten Monaten um das derzeit im geheimen verhandelte Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA gegeben. Vor allem der Abbau von Verbraucherschutzstandards und der umstrittene Investorenschutz, also die Möglichkeit für Konzerne - sollten sie sich durch nationale Gesetzgebung benachteiligt sehen -, Schadensersatzklagen vor privaten Schiedsgerichten zu führen, standen dabei im Fokus der Öffentlichkeit.

Doch nun regt sich auch in den Kommunen immer mehr Widerstand, denn kommt TTIP, stellt dies einen massiven Eingriff in die kommunale Gestaltungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung dar. Geht es um Ausschreibungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, müssen schon heute viele gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union eingehalten werden. Aber bisher entscheiden noch immer die Kommunen - wenn auch innerhalb enger Grenzen -, wer und zu welchen Bedingungen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen darf. Dabei geht es nicht nur um den Preis, sondern auch um Qualität, Sozialstandards und Entlohnung der Beschäftigten.

Mit TTIP und dem geplanten Investorenschutz wird der Liberalisierungsdruck auf die Kommunen jedoch weiter gesteigert, denn zukünftig sollen Aufträge der öffentlichen Hand transatlantisch ausgeschrieben und der Beschaffungsmarkt geöffnet werden. Das Nachsehen haben Unternehmen vor Ort, die nicht mehr bevorzugt werden dürfen. In der Folge gehen den Kommunen Gewerbesteuereinnahmen verloren, und die in vielen Kommunen ohnehin schon überspannte Finanzlage verschärft sich noch einmal drastisch.

Besonders dramatisch muten aus kommunaler Sicht zudem die Stillstands- und die so genannte Rachet-Klausel im geplanten TTIP an. So legt die Stillstandsklausel fest, dass ein einmal bestimmter Liberalisierungsstatus nicht mehr aufgehoben werden darf. Was also einmal dereguliert wurde, bleibt es auch, gegebenenfalls auch wider besseren Wissen. Die Rachet-Klausel hingegen regelt, dass ein einmal privatisiertes Versorgungsunternehmen nicht mehr rekommunalisiert werden darf.

Mit den Privatisierungswellen der Achtziger und Neunziger Jahre gingen aber vor allem Einnahmeeinbußen für die Kommunen, der Verlust von Entscheidungshoheit, steigende Preise bei sinkender Qualität, Verfall der Infrastruktur, Arbeitslosigkeit durch Gewinnmaximierung und eine daraus resultierende Belastungen der Sozialsysteme einher. Daher gibt es seit gut zehn Jahren wieder einen deutlichen Trend zur Rekommunalisierung innerhalb der Kommunen - vor allem in den Bereichen Wasser-, Strom- und Gasversorgung, aber auch bei Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Darüber hinaus gilt es besonders, sensible Bereiche der Daseinsvorsorge zu schützen. Dazu zählen vor allem Bildung, Kultur, aber auch die kommunale Gesundheitspolitik. So dürfen staatliche Zuschüsse bei Kultur- oder Krankenhausförderung nicht dazu führen, dass der Staat aufgrund der Investorenschutzklausel verklagt werden kann.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf nicht zu einem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse verkommen. Daher lehnt DIE LINKE TTIP entschieden ab.