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»Koalition steht mit Pressefreiheit auf Kriegsfuß«

Im Wortlaut von Wolfgang Neskovic,

Der BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages hat der jungen Welt die Einsicht in Protokolle von Zeugenbefragungen verweigert. Was halten Sie von dieser Entscheidung?

Gar nichts! Die Entscheidung ist ein skandalöser Rechtsbruch und ein massiver Eingriff in das durch das Grundgesetz verbürgte Informationsrecht der Presse. Wie auch der jüngste Streit um die vom Bundestagspräsidenten veranlassten strafrechtlichen Ermittlungen gegen Journalisten zeigt, offenbart sich zunehmend, daß die Regierungsfraktionen mit der Pressefreiheit auf dem Kriegsfuß stehen. Außerdem trägt die Entscheidung alle Züge einer Diskriminierung. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man einen entsprechenden Antrag der FAZ oder der Welt auch abgelehnt hätte.

Zur Begründung wurde lediglich auf einen »entsprechenden Verfahrensbeschluß« des Ausschusses und die Bundestagsrichtlinien für die Behandlung von Ausschußprotokollen verwiesen. Was heißt denn das?

Das heißt, daß die Ausschußmehrheit bei ihrer ablehnenden Entscheidung das Grundrecht auf Information aus frei zugänglichen Quellen aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hat. Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist es gerade, für den demokratischen Souverän die Verantwortung der Bundesregierung im Fall Kurnaz zu klären. Anders als bei Gerichtsverhandlungen findet die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses dementsprechend nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern für die Öffentlichkeit statt. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem grundgesetzlichen Auftrag nach Artikel 44 und dem Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie. Die Nichtherausgabe von Protokollen verstößt daher eklatant gegen den Sinn parlamentarischer Kontrolle der Regierung, die auch darauf abzielt, die Öffentlichkeit hierüber optimal zu informieren.

Ist es nicht widersinnig, Protokolle öffentlicher Sitzungen unter Verschluß zu halten?

Natürlich. Es ist völlig widersinnig, Mitschriften öffentlicher Sitzungen zu erlauben, die Herausgabe der Protokolle hingegen zu verhindern. Jeder Journalist oder Besucher, der stenographieren kann, hätte die Vernehmung mitschreiben können.

Wie wurde denn das im Ausschuß diskutiert? Oder ist das auch geheim?

Da die Beratungssitzungen tatsächlich nichtöffentlich sind, kann ich dazu keine Auskünfte geben.

Seit 2006 gilt bundesweit ein Informationsfreiheitsgesetz. Ergibt sich daraus nicht ein Anspruch auf Akteneinsicht?

Da der Untersuchungsausschuß keine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, läßt sich der Informationsanspruch wohl nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz stützen. Das ist aber auch gar nicht notwendig, da er sich unmittelbar aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt.

Ein Untersuchungsausschuß soll Sachverhalte untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Müßte die Veröffentlichung der Protokolle nicht selbstverständlich sein?

Ja. Es liegt im wohl begründeten Interesse des Ausschusses und der Öffentlichkeit, daß zeitgeschichtlich bedeutsame Aussagen wie die von Herrn Kurnaz, von Schily, Steinmeier und anderen in der Presse zuverlässig und wortgetreu wiedergegeben werden können. Es wäre unvertretbar, die Presse generell darauf zu verweisen,
wortgetreue Wiedergaben von Zeugenaussagen durch selbst mitgebrachte Stenographen sicherzustellen. Das verstieße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit, weil es den großen Verlagen im Verhältnis zu kleineren einen
unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffte.

Was können wir jetzt unternehmen?

Dieses Verhalten sollten Sie nicht hinnehmen. Ich rate dringend, die Möglichkeiten einer Klage zu prüfen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage scheinen mir denkbar günstig. Ich könnte mir auch vorstellen, daß Sie bei anderen Presseorganen mit einer breiten Solidarität rechnen können. Es handelt sich hier um ein Grundsatzproblem.

Das Interview führte Jörn Boewe