Zum Hauptinhalt springen

»Keine Unruhe in die rechtsextreme Szene tragen«

Nachricht,

2. Thüringentag im NSU-Untersuchungsausschuss

Von Gerd Wiegel

"Das Landesamt wollte, dass wir nicht zu viel Unruhe in die rechtsextreme Szene tragen", so skizzierte der Thüringer Polizist Sven Wunderlich die Erwartung des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen im Rahmen der Ermittlungen nach den 1998 abgetauchten Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Keine Unruhe bei den Nazis auslösen – ein bemerkenswerter Wunsch der Schlapphüte aus Thüringen. Doch wenn man ihren Umgang mit den Nazis im Bundesland in den neunziger Jahren ansieht, dann versteht man, was damit gemeint ist: Wir beobachten die Nazis, wir unterstützen ihren Aufbau und ihre Vernetzung, um sie besser im Blick zu haben, wir warnen sie vor Durchsuchungen und Strafverfolgung durch Polizei und Gerichte – alles, um keine Unruhe auszulösen, sondern ruhig weiter zu beobachten. Diese "Strategie" führte leider dazu, dass man das Trio 1998 nicht fand, das bis 2011 unentdeckt blieb und alle Morde, Anschläge und Raubüberfälle begehen konnten, für die Frau Zschäpe als einzige Überlebende jetzt angeklagt wird.

Mit Sven Wunderlich, Zielfahnder des Landeskriminalamts Thüringen (TLKA), Egon Luthardt, von 1997 bis 2000 Leiter des LKA Thüringen und Thomas Sippel, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen (TLfV) von 2000 bis 2012 waren drei weitere Zeugen aus Thüringen im Untersuchungsausschuss geladen.

Wunderlich war 1998 mit der Zielfahndung nach dem abgetauchten Trio beauftragt und konnte diese Aufgabe – anders als bei 90 Prozent der anderen Zielfahndungsaufträge – nicht erfüllen. Die Frage, warum das Trio nicht aufgespürt werden konnte, stand im Mittelpunkt seiner Vernehmung. Zentral war hierbei die fehlende Informationsweitergabe des TLfV an die Ermittler. Von ca. 50 Hinweisen zum Trio gab der Verfassungsschutz nur fünf an die Zielfahnder weiter. Darunter fehlten so wichtige Informationen wie die, dass die drei sich Waffen beschaffen wollen, dass sie "jobben" und "weiter Überfälle" planten. Der Quellenschutz der Informanten war aus Sicht der Verfassungs“schützer“ mal wieder wichtiger als die Übermittlung dieser brisanten Erkenntnisse an die Ermittler. Man hatte bei der von Wunderlich geschilderten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdienst den Eindruck, dass die Dienste die Ermittlungen steuerten und die Polizei sich steuern ließ – auf jeden Fall aber in eine falsche Richtung.

Zentrale Hinweise auf das Trio verschwinden einfach

Noch unerklärlicher war jedoch eine Mitteilung des Zeugen Wunderlich: In der Garage in Thüringen, in der sich die Rohrbomben fanden, wegen der das Trio floh, fand man auch eine Adressenliste, die Mundlos zugeordnet werden konnte. Auf der Liste finden sich Namen, Adressen und Telefonnummern zahlreicher Helfer des Trios. So z.B. Thomas Starke, der die 1,4 Kilogramm TNT, die in der Garage gefunden wurden, und der die erste Wohnung für das Trio besorgt hatte. So auch Holger Gerlach, der dem Trio falsche Dokumente besorgte. Es finden sich zehn Telefonnummern aus Chemnitz auf dieser Liste, dem ersten Unterschlupf des Trios. Diese für die Ermittlungen zentrale Liste hat der zuständige Zielfahnder nach eigener Aussage niemals gesehen! Auch sein Dienstherr, der später vernommene Herr Luthardt gab an, diese Liste nicht gekannt zu haben. Dafür findet sich in den Akten ein Vermerk von zwei Beamten des BKA, die 1998 in Thüringen waren und für die Auswertung der Asservate aus der Garage verantwortlich zeichnen. In ihrem Vermerk findet sich die bemerkenswerte Einschätzung, die Liste sei für die Ermittlungen "ohne Bedeutung". Beide BKA-Beamte werden dem Ausschuss in der nächsten Woche erklären müssen, wie sie zu dieser abwegigen Einschätzung kommen konnten und warum den Ermittlern in Thüringen – nach jetzigem Stand – die Liste niemals vorlag.

Der Zeuge Luthardt musste sogar eingestehen, dass er als Chef des TLKA nicht einmal wusste, dass BKA-Beamte 1998 in Thüringen an den Ermittlungen beteiligt waren. Die chaotische Situation des TLKA, die er vorgefunden habe, schilderte er dem Ausschuss recht anschaulich. Anders als die meisten seiner Vorgänger als Zeugen war Herr Luthardt um eine kritische Bewertung der eigenen Arbeit bemüht und nannte im Ausschuss zahlreiche Fehler, die von seinem Amt und auch von ihm zu verantworten seien.

Fast spiegelbildlich zu Luthardt schilderte Herr Sippel als letzter Zeuge am späten Abend den desaströsen Zustand des TLfV, den er nach der Ablösung seines Vorgängers Röhwer vorgefunden hatte. Mit den Methoden seines Vorgängers – führende Nazikader als V-Personen, bis zu 200.000 DM Entlohnung für den Nazi Tino Brandt als V-Person usw. usf. – will Sippel aufgeräumt haben. Unklar blieb jedoch, ob sich die Informationspolitik des TLfV gegenüber den Ermittlern tatsächlich verändert hat. Gefragt zu den schweren Vorwürfen des TLKA, die Verfassungsschützer hätten 1998 ff. die wichtigen Informationen nicht weitergegeben, verwies der Zeuge darauf, seine Mitarbeiter hätten ihm anderes versichert. Nun ja, schon der Zeuge Nocken (damals Vizepräsident des TLfV) hatte vor zwei Wochen vor dem Ausschuss beteuert, man habe alle Infos an die Ermittler gegeben. In den Akten findet sich dazu kein Wort und alle Ermittler der Polizei haben bisher das Gegenteil ausgesagt. Nocken wird in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses zu diesem Widerspruch befragt werden.

Die nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses finden am 21. und 22. Februar statt.

linksfraktion.de, 1. Februar 2013