Zum Hauptinhalt springen

Keine Steuergelder für die Grabpflege von KZ-Kommandanten und Kriegsverbrechern!

Nachricht von André Hahn,

"Es ist unerträglich, dass mit öffentlichen Geldern Gräber von Personen gepflegt werden, die als KZ-Kommandanten oder Militärangehörige an schlimmste Verbrechen der NS-Zeit beteiligt waren", sagt André Hahn zu den Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage "Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und Kriegsverbrecher". Das sei zynisch und komme einer Verhöhnung der Opfer der Naziherrschaft gleich. Hahn fordert, das Gräbergesetz zu ändern, "damit NS-Massenmörder nicht als ‚Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‘ gelten und ihre Gräber mit Steuergeldern erhalten werden".

832 Kriegsgräberstätten in 46 Staaten

Laut Angabe der Bundesregierung pflegt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge aktuell 832 Kriegsgräberstätten in 46 Staaten mit etwa 2,8 Millionen deutscher Kriegstoten aus beiden Weltkriegen. Die Bundesregierung verweist auf Schätzungen des Volksbundes, wonach "rund zehn Prozent der geschätzt knapp zwei Millionen auf deutschen Kriegsgräberstätten ruhenden Toten des Zweiten Weltkriegs Verbänden der SS" angehörten. Eine entsprechende Auswertung bei den im Ausland gelegenen Kriegsgräbern gebe es nicht, weil der Volksbund nicht über die notwendigen Datensätze verfüge. 

Bekannt sind aber zum Beispiel die Fälle von Bruno Bräuer und Friedrich-Wilhelm Müller, die am 20. Mai 1947 in Athen wegen Kriegsverbrechen hingerichtet wurden und auf den Kriegsgräberstätten Maleme und Dionyssos-Rapendoza bestattet sind. In ihrer Antwort begreift die Bundesregierung beide nicht als Kriegsverbrecher, sondern lediglich als Personen, die ihr Leben "infolge der Kriegsereignisse während des Zweiten Weltkrieges in Griechenland" verloren hätten. Hahn will die Auskünfte der Bundesregierung nicht hinnehmen: "Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Steuergelder für die Gräber dieser beiden Kriegsverbrecher verwendet werden", so der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Dafür gebe es auch keine Rechtsgrundlage. Skandalös sei es, "wie die Bundesregierung den Wortlaut des Kriegsgräberabkommens mit Griechenland auslegt, damit diese Gräber erhalten werden können".

Regierung will nicht genau hinschauen

Hahn wirft der Bundesregierung zudem vor, dass sie sich in ihren Antworten größtenteils "hinter einer rein 'fiskalischen Zuständigkeit' verschanzt und im Übrigen auf die Verantwortlichkeit der Länder verweist". Aus historischen Gründen sei die Bundesregierung in der Pflicht, genau hinzuschauen, wessen Grab mit Bundesmitteln erhalten werde. Da die Kriegsgräberlisten auch im Bundesarchiv gesammelt werden, sei sie hierzu auch in der Lage. Zumindest in ihrer Anwort lässt die Bundesregierung keinen Willen dazu erkennen: "Einen Ausschluss von Gräbern auf Kriegsgräberanlagen sieht das Gräbergesetz nicht vor."