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Keine prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft

Nachricht von Nicole Gohlke,

Seit Jahren berichtet das Statistische Bundesamt im Oktober die gleichen Ergebnisse: Neun von zehn wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den deutschen Hochschulen sind nur befristet beschäftigt. Aus weiteren Untersuchungen ist zudem bekannt, dass jeder zweite Arbeitsvertrag, den die Hochschulen mit diesen Beschäftigten abschließen, eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten hat. Zwei Drittel der Verträge sehen nur eine Teilzeitbeschäftigung vor.

Obwohl diese Missstände bereits seit Jahren bekannt sind, hat Bundesbildungsministerin Wanka (CDU) erst im Juli dieses Jahres einen Vorschlag für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Einbringung eines eigenen Antrags Anfang Mai auch in dieser Legislaturperiode Vorschläge unterbreitet, wie die Mängel des WissZeitVG behoben werden können.

„Es ist gut, dass die GEW mit dieser Aktionswoche weiter Druck für gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft aufbaut“, erklärt Nicole Gohlke, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Die von Bundesbildungsministerin Wanka vorgelegte Novellierung des WissZeitVG wird an diesen Verhältnissen nur wenig ändern. Wie ein Schweizer Käse ist es an den für die Beschäftigten wesentlichen Stellen entweder zu lax oder zu unklar formuliert.

Die Novelle wird es Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch weiterhin ermöglichen, Arbeitsverträge mit sehr kurze Vertragslaufzeiten von unter einem Jahr abzuschließen. Weil konsequent auf Mindestvertragslaufzeiten verzichtet und den Begriff der wissenschaftlichen Qualifikation wie einen Kaugummi ausdehnt wird. Hierdurch entstehen zudem Schlupflöcher, nicht-wissenschaftliches Personal unter den Bedingungen des WissZeitVG zu befristen, was die Ministerin mit ihrer Novelle eigentlich abschaffen wollte.

Auch darüber hinaus fehlt fast jede Regelung, die für planbare Karrierewege in der Wissenschaft nötig ist: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können weiterhin ohne Aussicht auf eine unbefristete Beschäftigung bis zu 12, in der Medizin bis zu 15 Jahre, befristet beschäftigt werden, es gibt keine Regelungen über den Anteil der Arbeitszeit, der zur wissenschaftlichen Qualifizierung verwendet werden soll und es besteht weiterhin kein keinen Rechtsanspruch sich für die Betreuung von eigenen Kindern eine Auszeit nehmen zu können.

Daher empfehle ich allen wissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sich an der Aktionswoche der GEW zu beteiligen.Nur gemeinsam lassen sich bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft erstreiten.“

linksfraktion.de, 30. Oktober 2015


Weitere Informationen zur Aktionswoche unter www.gew.de/traumjob