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Keine Legalisierung des staatlichen NS-Massenraubmords

Nachricht von Brigitte Freihold,

Während des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Eigentümer von Kunst- und Kulturgütern aus rassistischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt. Sie verloren ihr Vermögen infolge von Zwangsverkäufen und Enteignungen. Was die Bundesregierung unternimmt, um eine Rückgabe oder Entschädigung geraubten Kulturguts in den Händen Privater zu ermöglichen, erfragte Brigitte Freihold mit der Kleine Anfrage „Washingtoner Erklärung - Stand der Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“.

An der Enteignung beteiligt waren verschiedene staatliche Behörden, die auf der Grundlage rassistischer Regelungen handelten, aber auch Private. Der staatlich organisierte Raub betraf jüdische Mitbürger, Menschen, die als Juden durch den Nationalsozialismus verfolgt wurden, sowie Nichtjuden, namentlich Sinti und Roma, sowie Menschen anderer Nationen. Der Massenraubmord fand dabei nicht nur innerhalb des Deutschen Reichs von 1933 bis 1945, sondern auch in allen von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten Europas statt.

Brigitte Freihold, erinnerungspolitische Expertin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: 
„Wegsehen, wegducken, aussitzen und jahrelanger Stillstand kennzeichnen die Bundesregierung und ihre Bemühungen um Rückgabe und Entschädigung für NS-verfolgungsbedingt geraubtes Kulturgut!

Die Haltung der Bundesrepublik zur sogenannten privaten Arisierung ist nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung unternahm bislang keine konkreten Schritte, um eine Rückgabe oder Entschädigung von NS-verfolgungsbedingt geraubten Kulturguts zu ermöglichen, das sich in den Händen Privater befindet. Bei dem Euphemismus „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ geht es um nicht weniger als staatlich organisierten Massenraubmord, der gegenüber Privaten nachträglich in seinen besitzrechtlichen Folgen legalisiert wird.

Die Bundesrepublik steht in der Pflicht, die Folgen des staatlich organisierten Massenraubmords zu beseitigen. Die Verantwortung für das staatlich organisierte NS-Unrecht und Enteignungen wird jedoch in Bezug auf private Besitzer ignoriert bzw. legalisiert. Die Bundesregierung muss die Maßstäbe der Handreichung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut rechtsverbindlich in ein Gesetz gießen."


Neues Deutschland vom 11.01.2019 | Auswertung der Antworten der Bundesregierung