Wegen der erhöhten Strahlenwerte wollte ursprünglich der Umweltausschuss des Bundestages dem CASTOR-Lager in Gorleben einen Besuch abstatten. Gegen die Stimmen der Regierungsfraktionen gelang dies nicht. Die Abgeordneten der Opposition, von SPD, LINKE und Grünen wollten sich die Gelegenheit aber nicht nehmen lassen, am 21. Oktober wollten sie sich selber ein Bild von den Verhältnissen vor Ort machen.
Die ebenfalls hinzu gebetenen Institutionen, BMU (Bundesumweltministerium), NMU (Niedersächsisches Umweltministerium) und BfS (Bundesamt für Strahlenschutz), sowie die GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) als Betreiber, sagten bis auf BMU und GNS ab. Trotzdem ließen sich die Abgeordneten nicht von ihrem Plan abbringen. Allerdings ahnten sie nicht, dass der Hausherr der BLG (Brennelemente Lagergesellschaft), Herr Ölschläger, ihnen den Zutritt zur CASTOR-Halle verweigern würde. Weil die Abgeordneten nicht die Anmeldefrist von 14 Tagen eingehalten hätten, sei keine Sicherheitsüberprüfung möglich gewesen, so wie es für alle anderen Besuchergruppen auch vorgeschrieben sei.
Die Behandlung als normale Besuchergruppe brachte alle Abgeordneten gleichermaßen auf die Palme. Für DIE LINKE waren Johanna Voß (MdB) und Kurt Herzog (MdL) dabei. Als Experten wollten Heinz Smital von Greenpeace und Wolfgang Kallen von der Fachgruppe Radioaktivität die Abgeordneten begleiten. Johanna Voß stellte empört fest: „Es ist eine Frechheit, dass die Zwischenlager-Betreibergesellschaft uns wie eine Schülergruppe behandelt und sich damit jeder dringlichen Kontrolle durch Parlamentarier entzieht! Das riecht sehr nach Vertuschung, denn bisher ist ungeklärt, ob die Umstellung der CASTOR-Behälter innerhalb der Lagerhalle zulässig und genehmigt war. Und wer weiß, was jetzt gerade in der Halle vor sich geht, um den geplanten neuen Transport innerhalb der zulässigen Grenzwerte erscheinen zu lassen!“
Nachdem die Gruppe das umstrittene Meßhäuschen 2 außerhalb des Strahlenschutzwalls besichtigt hatte, bei dem erstmals die bedenklich erhöhten Meßwerte aufgefallen waren, wurde noch eifrig mit dem niedersächsischen Umweltministerium und dem Bundesumweltministerium telefoniert, um doch noch Zugang zur CASTOR-Halle zu erlangen. Doch selbst die Bitte des anwesenden BMU-Vertreters, Gernot Eilers, konnte den Hausherren zu keinem Sinneswandel bringen.
Die Abgeordneten beschlossen hierauf einmütig, die Betreiber-Einladung zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen auch nicht anzunehmen. Alle waren sich einig, dass hier offensichtlich Dinge verheimlicht oder vertuscht werden sollen. Die Abgeordneten wollen auf jeden Fall wieder kommen und bis dahin auch die Rechtmäßigkeit ihrer Aussperrung überprüfen.
Die gewonnene Zeit nutzte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg zu einem Einführungsrefferat in den CASTOR-Strahlenskandal, vor dem Tor des Zwischenlagers, das von Greenpeace bereits dekoriert worden war. Wolfgang Kallen ( Fachgruppe Radioaktivität) erläuterte mit Hilfe von Kurven und Schaubildern, wie sich die Radioaktivität rund um das Zwischenlager innerhalb der letzten 16 Jahre verändert hat. Erstaunlich für die Abgeordneten war dabei, dass er sich durchweg auf die Strahlungsmessungen von Betreibern und Aufsichtsbehörden berief. Und das ist auch das umso erschreckendere Fazit dieser Reise. Kallen betont, er halte die Messungen Großteils für korrekt und übereinstimmend, allerdings werde mit diesen Zahlen dann so lange hin und her gerechnet bis es passt. Kallen konnte nachvollziehbar belegen, dass die zulässigen Strahlengrenzwerte für das Zwischenlager Gorleben schon seit 2003 überschritten wurden. Hintergrund der strittigen Meßergebnisse ist, dass von Betreibern und Aufsichtsbehörden mit unterschiedlichen Werten für die Vorbelastung am Ort Gorleben gerechnet wird. So nimmt die Betreiberfirma GNS einen Messwert von 2003 als Nullwert, obwohl damals schon CASTOR-Behälter eingelagert waren. Und eigentlich hätte jede ordentliche Aufsichtsbehörde die angewandten Rechentricks durchschauen müssen. Statt dessen wurden Schritt für Schritt andere Methoden angewandt, um den weiteren Betrieb dieser Atomanlage nicht zu gefährden. Nur weil das NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) einen normalen Nullwert in Ihrer Berechnung verwendet hatte, war dieser Rechenfehler erstmals aufgefallen. Die Abgeordneten beteuerten ihren Willen, in dieser Frage jetzt erst Recht nicht locker zu lassen, die Experten auch nach Berlin einzuladen und beim nächsten Besuch mit dem ganzen Umweltausschuss auch die CASTOR-Halle zu inspizieren. Keine Frage, dass sich für die Abgeordneten der Opposition ein CASTOR-Transport für dieses Jahr auf jeden Fall verbietet.