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Junge Beschäftigte vor prekärer Arbeit schützen

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Am 18. März diskutiert der Bundestag den Antrag (Drs. 18/6362), in dem DIE LINKE die Bundesregierung auffordert, junge Beschäftigte vor prekärer Arbeit zu schützen. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zur Regel werden, Leiharbeit ist im ersten Schritt strikt zu begrenzen und Werkvertragsarbeit umfassend zu regulieren.

Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Doch dies ist kein Grund zum Jubeln, denn viele junge Beschäftigte stecken in prekären Beschäftigungsverhältnissen fest. Befristete Arbeitsverträge, Niedriglohn, Leiharbeit oder Werkverträge prägen vielfach ihren Arbeitsalltag. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge insgesamt auf 2,7 Millionen verdreifacht. Nahezu jede und jeder vierte junge Beschäftigte unter 25 Jahren hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es immer noch 13,8 Prozent. Auch das liegt deutlich über dem Durchschnitt von 8 Prozent. Alarmierend ist die Situation von jungen Frauen unter 25 Jahren: Zwei von drei neuen Verträgen werden nur befristet abgeschlossen. Es sind Gesetzesänderungen notwendig, damit das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel wird.

Auch in der Leiharbeit ist der Anteil bei jungen Beschäftigten höher als im Durchschnitt. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt der Anteil der Leiharbeitskräfte bei 2,6 Prozent, von den 15 bis 25-Jährigen arbeiten 3,8 Prozent in einem Leiharbeitsverhältnis. Mehr als drei Viertel dieser jungen Leiharbeitskräfte erhalten einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle, die derzeit bei 1 973 Euro Bruttomonatsverdienst liegt.

Junge Beschäftigte unter 25 Jahren haben zu fast 25 Prozent ausschließlich einen Minijob. Im Vergleich dazu liegt der Anteil über alle Altersgruppen hinweg bei rund 15 Prozent. Auch hier zeigt sich der dringende Handlungsbedarf, dem sich die Regierung aber verweigert. Minijobs müssen sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichgestellt und die Subventionierung über niedrigere Sozialversicherungsbeiträge muss eingestellt werden.

Zu 44 Prozent erhalten junge Beschäftigte unter 25 Jahren einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Der Durchschnitt aller Altersgruppen liegt bei 20,4 Prozent. Die Regierung hat junge Beschäftigte unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Ausnahme muss aufgehoben werden. Der Mindestlohn muss für jedes Arbeitsverhältnis und für jede Altersgruppe gelten.

Es ist dringend erforderlich, den Schutz vor prekärer Arbeit zu erhöhen. Das gilt insbesondere für junge Beschäftigte beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Denn prekäre Arbeitsverhältnisse bedeuten Unsicherheit und schränken die Möglichkeit ein, das Leben selbstbestimmt zu planen. Familienplanung wird deutlich erschwert. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt, wie häufig behauptet wird, sondern sie verhindern, dass junge Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt ankommen.