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Jeder Mensch hat ein Recht auf ein eigenes Bankkonto

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20 Jahre lang konnten sich die Banken mit freiwilligen Selbstverpflichtungen durchmogeln. Jetzt endlich sollen alle Menschen in Deutschland ein Recht auf ein eigenes Bankkonto haben, beispielsweise auch Wohnungslose. Am Freitag berät der Bundestag erstmals den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Der ist ein Meilenstein mit vielen Kanten. Unsere größte Kritik: Das Bankkonto ist nicht kostenfrei. DIE LINKE fordert ein kostenfreies Basiskonto auf Guthabenbasis mit entgeltfreien Grundleistungen.

 

Mehr als 20 Jahre hat es gedauert. Endlich sollen alle Menschen in Deutschland ein Recht auf ein eigenes Bankkonto haben. Das gilt auch für Asylbewerber und wohnungslose Menschen. 20 Jahre lang konnten sich die Banken mit freiwilligen Selbstverpflichtungen durchmogeln. DIE LINKE hat in Kommunalparlamenten, in Landtagen, im Bundestag und im Europäischen Parlament dafür gestritten. 2011 hat es der linke Europaabgeordnete Jürgen Klute geschafft, die EU-Kommission von der Notwendigkeit zu überzeugen. Eine EU-Richtlinie mit einem Recht auf ein Bankkonto wurde verabschiedet und soll jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ein Bankkonto ist heutzutage ein unverzichtbarer Lebensbestandteil. Das Gehalt, die Miete, Stromkosten, die Handyrechnung und die Kosten für den Internetanschluss - alles das läuft über das Bankkonto.  Ohne Konto kann man im Internet nicht einkaufen, obwohl dort die Preise oft wesentlich günstiger sind. Ohne Konto haben Menschen oft keine Chance auf dem umkämpften Wohnungsmarkt. Noch gravierender ist die fehlende Bankverbindung gegen-über dem Arbeitgeber oder gegenüber der Sozialbehörde. Lohn und Gehalt werden fast ausnahmslos nicht mehr bar gezahlt. Hat man kein Bankkonto entstehen in der Regel enorme Mehrkosten, weil jede Bareinzahlung und Barauszahlung extra kostet. Kein Bankkonto zu haben, führt schnell zu einem gesellschaftlichen Stigma.

Bis heute haben in Deutschland ca. 670 000 Menschen gegen ihren Willen kein Bankkonto. Diese Verbraucherinnen und Verbraucher befinden sich oft in wirtschaftlich und sozial schwierigen Lagen. Viele leben von geringen Einkommen, sind arbeitslos oder überschuldet. Die Lage finanziell schwacher Menschen verschlechtert sich durch die Ablehnung oder Kündigung eines Girokontos zusätzlich. Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld I und II (ALG I und II) ohne eigenes Konto werden die Kosten der Barauszahlung von der gesetzlichen Leistung abgezogen, wenn sie nicht nachweisen können, ohne eigenes Verschul-den kein Konto zu haben. Bei Bezug von ALG II erhalten die Betroffenen daher weniger als das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.

Der Gesetzentwurf sieht noch vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich zukünftig über eine Vergleichswebseiten über Bankkosten informieren können und beim Kontowechsel unterstützt werden müssen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) soll ihnen bei Problemen künftig zur Seite stehen.

Der Gesetzentwurf zum Zahlungskonto ist ein Meilenstein mit vielen Kanten

Es ist beschämend, dass es mehr als 20 Jahre gedauert hat und einer Richtlinie auf EU-Ebene bedurfte, bis in Deutschland endlich ein verbindliches Recht auf ein Bankkonto für jeden Verbraucher und jede Verbraucherin eingeführt wird.

Unsere größte Kritik: Das Bankkonto ist nicht kostenfrei. Stattdessen können die Banken ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die Banken und Sparkassen damit nicht nur ihre Kosten decken, sondern das Entgelt soll ihnen auch noch einen angemessenen Gewinn sichern. Bankprofite auf Kosten derer, die sowieso nichts haben?

Das Basiskonto wird leider nicht automatisch pfändungsgeschützt sein. Dieses muss extra beantragt werden und kann zu Schwierigkeiten führen, wenn das alte Pfändungsschutzkonto noch nicht geschlossen ist. Denn jeder Verbraucher und jede Verbraucherin hat nur Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis. Weitere gesetzliche Unklarheiten wird die Kreditwirtschaft für ihre Zwecke zu nutzen wissen.

Wir fordern ein kostenfreies Basiskonto auf Guthabenbasis mit entgeltfreien Grundleistungen angeboten wird. Zu den Grundleistungen müssen die entgeltfreie Nutzung von Computerterminals, Schalter und Onlinebanking gehören. Außerdem fordern wir dass das Basiskonto spätestens innerhalb von 10 Tagen eingerichtet und nicht nur angeboten wird. Das Konto muss zudem automatisch pfändungsgeschützt sein.