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Inklusion braucht Investition

Nachricht von Katrin Werner,

Bei der Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales zum Antrag der LINKEN im Bundestag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ wurde erneut deutlich, dass der Weg hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt in Deutschland noch weit ist. Die Sachverständige Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund brachte es bei ihrer Beschreibung der gegenwärtigen Politik der Bundesregierung auf den Punkt. Alle im Nationalen Aktionsplan festgelegten Maßnahmen stünden unter dem Motto: Es darf nichts kosten und die Unternehmen dürfen nicht belastet werden.

„So ist Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht zu erreichen. Inklusion braucht Investition. Strukturen müssen geändert werden, Barrieren müssen fallen und wir brauchen einen Rechtsanspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz“, sagt Katrin Werner behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Die Sachverständige der LINKEN, Barbara Vieweg von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben“, unterstützte die Forderungen des Antrags. Sie unterstrich die Bedeutung der Arbeitsassistenz und Arbeitsplatzausstattung. In der Praxis würden Menschen mit Behinderungen die benötigten Unterstützungsleistungen häufig nicht bewilligt, weil Gelder fehlten. Daher befürwortete Frau Vieweg die steuerliche Finanzierung von Arbeitsassistenz sowie von dauerhafter Berufsbegleitung. Außerdem machte sie auf die prekären Arbeitsbedingungen vieler Assistenzkräfte aufmerksam und bekräftigte die Forderung nach einem aus Steuermitteln finanzierten Mindestlohn.

Frau Vieweg bemängelte darüber hinaus die langen und beschwerlichen Antragsverfahren für eine behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Betroffene haben häufig den Eindruck, dass auch hier Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Vorrang vor der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen haben. Öffentliche Arbeitgeber müssten bei der Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen mit gutem Beispiel voran gehen.

Außerdem machte Frau Vieweg auf die Notwendigkeit von Bewusstseinsbildung über die alltäglichen Problemlagen von Menschen mit Behinderungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Integrationsämtern aufmerksam. Dies gelte vor allem in Bezug auf die besonderen Bedarfe von Frauen mit Behinderungen. Sie müssten gleichberechtigt bei Förderangeboten zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Frau Vieweg unterstütze zudem die Forderung nach einer Frauenbeauftragten in allen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

„Mit der Anhörung konnten wir noch einmal öffentlich auf die Problemlagen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam machen“, sagte Katrin Werner: „In Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung nun noch einmal Gelegenheit, bestehende Lücken zu schließen und tatsächlich Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen.“

 

linksfraktion.de, 16. Februar 2016