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Ihr gutes Recht

Periodika von Halina Wawzyniak,

Halina Wawzyniak, Rechtsanwältin und Mitglied der Fraktion DIE LINKE, kommentiert für clara aktuelle Urteile. 

Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen im Internet    In einem Urteil vom 28. Juli 2015 (VI ZR 340/14) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage des Anspruchs auf Löschung von unwahren Tatsachenbehauptungen im Internet, die das Ansehen in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabsetzen, beschäftigt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass eine Löschung beziehungsweise das Hinwirken auf Löschung im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen nur verlangt werden kann, wenn und soweit die beanstandeten Behauptungen nachweislich falsch sind und die begehrte Abhilfemaßnahme unter Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen, insbesondere der Schwere der Beeinträchtigung, zur Beseitigung des Störungszustands geeignet, erforderlich und dem Störer zumutbar ist. Wichtig ist die vom BGH gemachte Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil/Meinungsäußerung. „Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert. Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt.“ Denn genau diese Unterscheidung ist auch für sonstige Unterlassungsansprüche wichtig. Im Hinblick auf das Begehren auf Löschung muss aber geschaut werden, ob der zur Löschung Verpflichtete überhaupt dazu in der Lage ist. Nach dem BGH sei der zur Unterlassung Verpflichtete „nur zu solchen Beseitigungsmaßnahmen verpflichtet, die in seiner Macht stehen“.    Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit    Mit Beschluss vom 13. Juli 2015 (1 BvR 2480/13) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Hinblick auf die polizeiliche Durchsuchung von Medienorganen grundsätzlich ausgeführt: „Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. […] Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten.“ Vor diesem Hintergrund hat das BVerfG eine Durchsuchung bei einem Journalisten für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt erklärt. Es hat formuliert: „Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind danach verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. […] Andernfalls könnte der von der Pressefreiheit umfasste Informantenschutz unterlaufen werden.“    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohngesetz und Mietpreisbremse unzulässig    Ein Eigentümer einer Wohnung in Berlin hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) versucht, die Mietpreisbremse zu stoppen – und ist gescheitert. In einer Entscheidung vom 24. Juni 2015 (1 BvR 1360/15) hat das Gericht den Eigentümer auf den „normalen“ Rechtsweg verwiesen. Ähnlich erging es einer Beschwerdeführerin, die gegen das Mindestlohngesetz vor dem BVerfG vorgehen wollte. Das Gericht hat in einem Beschluss vom 25. Juni 2015 (1 BvR 20/15) der Beschwerdeführerin mitgeteilt, sie habe nicht ausreichend dargelegt, worin sie ihre Rechte eingeschränkt sieht.    Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10. Juni 2015 (VIII ZR 99/14) ist der Vermieter im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch sei ein Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung (vorgetäuschter Eigenbedarf) und dem geltend gemachten Schaden.