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Herausgabe von Listen mit Corona-Infizierten ist rechtswidrig

Im Wortlaut von Ulla Jelpke,

Die Herausgabe von Listen mit Corona-Infizierten durch die Gesundheitsämter an Polizei und Sicherheitsbehörden muss umgehend beendet werden. Bislang bekannt geworden sind Planungen und Fälle dazu in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Um Polizistinnen und Polizisten oder auch Sanitäter und Feuerwehrleute im Einsatz zu schützen, ist in erster Linie Selbstschutz erforderlich. Das dies möglich ist, zeigen andernorts entsprechende Vorkehrungen zur Prävention für die Beschäftigten von beispielsweise Tankstellen und Supermärkten.

Maßnahmen wie die Weiterleitung von Gesundheitsdaten an die Polizei sind rechtswidrig. Die notwendige Pandemiebekämpfung rechtfertigt nicht die Preisgabe des Patientengeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Wir sind nicht im Mittelalter, als man Seuchenkranke zum Tragen von Glöckchen verpflichtet hat. Wer krank ist, verdient Hilfe, nicht Stigmatisierung.

Atemschutzmasken und gegebenenfalls Schutzbrillen sollten grundsätzlich zur Ausstattung der Polizei gehören, und wo dies nicht der Fall ist, muss dringend nachgerüstet werden. Eine Weitergabe der Daten von Infizierten hingegen stigmatisiert eine wachsende Zahl von Personen und könnte unkalkulierbare Folgen nach sich ziehen, sollten solche Listen breit gestreut oder öffentlich werden. Zudem vergrößert eine solche Praxis das ohnehin vorhandene Misstrauen der Bevölkerung in gesundheitsadministrative Maßnahmen, sodass sich potenziell Infizierte der medizinischen Behandlung und epidemischen Meldung künftig entziehen könnten. Die Polizei kann bereits in dringenden Einzelfällen die zuständigen Amtsärzte rund um die Uhr konsultieren.