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Computertastatur mit der Aufschrift Hate Speech © iStock/Kagenmi

Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität: Justizministerin im Überwachungswahn

Nachricht von Niema Movassat,

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ vorgelegt. Die Leitlinie des Entwurfs ist: bestrafen, bestrafen und noch mehr bestrafen. Dabei ist es äußerst zweifelhaft, ob die erhoffte Abschreckungswirkung eintreten wird. Beleidigungen im Internet sind bereits jetzt strafbar. Diese Strafandrohung hat aber nicht dazu beigetragen, eine Zunahme von Hass und Hetze im Netz wirksam zu verhindern. Vielmehr wurden von rechtsgerichteten politischen Kräften die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschoben. Wenn jetzt die Strafandrohung für Ehrverletzungsdelikte angehoben oder das „Billigen“ einer noch nicht begangenen, also fiktiven zukünftigen Straftat unter Strafe gestellt werden soll, so handelt es sich hierbei um politischen Aktionismus, der an der Ursache des Problems vorbeigeht.

Staat muss Recht durchsetzen, nicht private Betreiber

Die Durchsetzung des Strafrechtes ist zuvorderst Aufgabe des Staates. Deshalb ist es hochproblematisch, dass eine Meldepflicht für (vermeintlich) strafbare Inhalte in sozialen Medien für die Plattformbetreiber eingeführt wird. Zukünftig sollen nämlich zunächst die privaten Betreiber dafür zuständig sein, zu prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von Inhalten bestehen. Eine solche Prüfung hat staatlichen Organen zu obliegen, nicht profitorientierten Unternehmen.

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Im Rahmen der Meldepflicht müssen die Plattformbetreiber die IP-Adressen zur Identifizierung der potentiellen Täter an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt übermitteln. Da es voraussichtlich um zehntausende Beiträge und Nutzer*innen gehen wird, wird es damit zu einer Massendatenspeicherung bei einer zentralen Stelle kommen. Damit besteht die Gefahr einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und wurde zurecht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Weiterer Schritt zum gläsernen Bürger

Die geplante Möglichkeit der Anforderung von Passwörtern und Zugangsdaten bedeutet einen Dammbruch sowohl hinsichtlich der IT-Sicherheit in Deutschland als auch hinsichtlich der Überwachungsmöglichkeiten des Staates gegenüber den Bürger*innen.

Nach geltendem Datenschutzrecht müssen Internetbetreiber die Passwörter ihrer Nutzer*innen verschlüsselt speichern. Daher können nicht mal die Betreiber die Passwörter einsehen. Die geplante Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, Passwörter heraus zu verlangen, geht somit nach geltender deutscher und europäischer Rechtslage ins Leere.

Gleichzeitig bedeutet sie jedoch einen großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Wenn Internetanbieter in Zukunft durch anderweitige Regelungen dazu verpflichtet werden, Passwörter im Original zu speichern, wird der gläserne Bürger Realität. Bei dem bloßen Verdacht einer Straftat können die Strafverfolgungsbehörden dann zum Beispiel das Passwort für ein E-Mail-Konto oder einen Facebook-Account vom jeweiligen Anbieter herausverlangen. Mit der Herausgabe des Passworts erhalten die Ermittlungsbehörden nicht nur die Möglichkeit, die potentiell strafbaren Äußerungen einzusehen. Vielmehr können sie das gesamte Internetverhalten des Betroffenen ausforschen.

Ganz nebenbei befördert der Referentenentwurf eine weitere problematische Entwicklung bezüglich der deutschen Sicherheitsbehörden. In Deutschland gilt das Trennungsgebot, das besagt, dass Polizei und Geheimdienste zu trennende Aufgabenbereiche und hierfür unterschiedliche Befugnisse haben. Die Voraussetzungen für die Herausgabe von Passwörtern sind jedoch für Polizei und Nachrichtendienste identisch. Der Referentenentwurf wird das Trennungsgebot weiter relativieren und verwässern.

Ignoranz gegenüber der Reichweite der Regelungen

Zu guter Letzt heißt es im Referentenentwurf des Justizministeriums: „eine Evaluierung erscheint im Hinblick auf die geringen Folgekosten der Regelungen nicht erforderlich“. Dass eine Evaluierung solch massiver Eingriffe in Grundrechte für das BJMV nicht notwendig erscheint, spricht Bände. Ob die höchst problematischen Regelungen überhaupt Wirkung gezeitigt haben und die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Fülle an neuen Befugnissen Hass und Hetze im Netz wirksam entgegentreten konnten, scheint Ministerin Lambrecht gleichgültig zu sein. Ob die Justiz der Vielzahl an neuen Verfahren überhaupt Herr werden konnte, interessiert nicht. Das wichtigste scheint zu sein, symbolträchtig und mit vermeintlich harter Hand gegen einen gesellschaftlichen Missstand vorzugehen. Die Folgen dieses Vorgehens für die Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte und die Verwässerung des Prinzips, dass das Strafrecht lediglich die ultima ratio ist, um gesellschaftlich unerwünschtem Verhalten beizukommen, werden hierbei unter den Teppich gekehrt. Das Bekämpfen des gesellschaftlichen Rechtsrucks, der der abscheulichen Hetze im Netz überhaupt den Weg bereitet hat, wird durch den Referentenentwurf schlichtweg ignoriert.