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Geld ist eben nicht alles

Im Wortlaut von Steffen Bockhahn,

 

Von Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport der Hansestadt Rostock

Sehr gut. Der Bund wird 2016 wohl weitere drei Milliarden Euro an die Kommunen überweisen, damit die ihre Aufgaben im Bereich der Aufnahme der Flüchtlinge bewältigen können. Ein richtiger, wenn auch zu kurzer Schritt. Natürlich ist Geld auch bei diesem Thema wichtig. Aber es ist längst nicht alles. Aus der Praxis als zuständiger Senator fallen mir viele andere Dinge ein, die sofort und effektiv helfen würden. Um es auch vorneweg und ganz klar zu sagen: Keine Regelung über sichere Drittstaaten und keine Ankündigung schnellerer Rückführungen wird irgendwem helfen. Die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip verursacht einen gigantischen Mehraufwand in der Verwaltung und schafft garantiert neue Konfliktpotenziale. Derartige Dinge helfen am Stammtisch, aber nicht bei der Arbeit.

Man möchte meinen, in Deutschland sei alles geregelt. Das ist natürlich nicht so. Viele haben sich berechtigt über die Forderung des Erfurter Oberbürgermeisters aufgeregt, dass Flüchtlingskinder nicht grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen sollen. Wie kommt man denn auf so eine Forderung, wenn eigentlich alles klar ist? Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es tatsächlich oft nur über Auslegungen der Schulgesetze der Länder gelingt, eine Schulpflicht zu erkennen. Um es klar zu sagen: Natürlich werden wir in Rostock alle Kinder und Jugendlichen in die Schule schicken. Für mich hat Schulpflicht keinen Ausweis. Klar geregelt ist das in den Bundesgesetzen über den Status der Flüchtlinge aber nicht. Das muss geändert werden.

Wir möchten die neuen Nachbarn gern in den Arbeitsmarkt integrieren. Das hilft allen. Doch noch immer stehen Dinge wie die Vorrangprüfung und Sprachkundeprüfungen im Weg. Nur wenn nachweislich kein EU-Bürger die freie Stelle antreten möchte, darf sie durch Migrantinnen und Migranten besetzt werden. Diese Regelung ist integrationsfeindlich und geht an der Realität vorbei.

Wir haben in der Stadt Unternehmen, die junge Flüchtlinge ausbilden wollen und sich dabei von der Sprachbarriere nicht abschrecken lassen. Bei allen Schwierigkeiten kann das mit unter 18-Jährigen gelingen. Sobald die Flüchtlinge älter sind, wird es kompliziert. Macht es möglich, dass Flüchtlinge  – vor allem in den sogenannten Mangelberufen – anfangen können, auch wenn sie älter als 18 sind!

Ich bin mir sicher, dass es für jede Regelung im Baugesetzbuch wichtige Gründe gibt. Allen, die die Kommunalpolitik schon immer für das Einfallstor der Reaktion gehalten haben, gieße ich jetzt sicher Wasser auf die Mühlen: Wenn ich die Wahl habe, ob die EnEV (Energieeinsparverordnung) eingehalten wird oder ich nur eben ein paar Fenster auswechsele, entscheide ich mich für die zweite Variante und habe binnen kürzester Zeit neue Plätze für die Unterbringung. Bei strenger Auslegung kann man das für rechtswidrig halten. Für Büroräume eine Umnutzungserlaubnis zu bekommen, selbst wenn sanitäre Einrichtungen etc. vorhanden sind, dauert mindestens vier bis fünf Wochen. Das liegt nicht daran, dass die Leute in den kommunalen Bauämtern langsam sind. Es liegt an den Vorschriften. Wer von den Kommunen erwartet, dass sie Unterkünfte bereitstellen, der muss die Verfahren dafür verschlanken und beschleunigen.

In Rostock sind etwa die Hälfte aller Flüchtlinge dezentral in Wohnungen untergebracht. Das werden wir nicht mehr lange durchhalten. Vom allgemeinen Wohnungsmangel (ca. zwei Prozent Leerstand) abgesehen, liegt das Mietniveau in vielen Stadtteilen über der „Richtlinie über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft“, kurz KdU-Richtlinie. Im Ergebnis können wir Wohnungen fast nur dort anmieten, wo es schon große soziale Probleme gibt, und wir nehmen uns die Möglichkeit, die stabilen Sozialräume einzubinden. Und jetzt bin ich doch wieder beim Geld gelandet. Aber trotzdem, ist Geld eben nicht alles.