Zum Hauptinhalt springen
Nahaufnahme von hinten zeigt die Schuhe einer Person, die einen Rollstuhl schiebt © iStockphoto.com/Vicheslav

Gegenwind für die Pflegepolitik der Bundesregierung

Nachricht,

Sonja Kemnitz und Heike Prestin berichten von der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III am 17. Oktober

 

Gute Pflege entscheidet sich vor Ort – in den Kommunen. Entsprechend hoch ist die Erwartung an das Dritte Pflegestärkungsgesetz, das die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken will. Zugleich soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die „Hilfe zur Pflege“ des Sozialgesetzbuches XII überführt werden. Kostenträger dieser Leistung sind die Kommunen. Die Fraktion DIE LINKE fordert gleichwertige Lebensbedingungen und gute Pflege in allen Regionen und für alle Menschen mit Pflegebedarf.

In einer Anhörung zum Gesetzentwurf, in der auch unser Antrag [PDF] „Pflege teilhabeorientiert und wohnortnah gestalten“ besprochen wurde, erhielt die Bundesregierung mehr Gegenwind als erwartet. Für eine echte Stärkung der Kommunen fehlen „sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Voraussetzungen“, erklärte Professor Greß von der Hochschule Fulda.

Menschen mit Pflegebedarf drohen weitere Kostensteigerungen. Bemerkenswert war das Eingeständnis des Bundesverbandes privater Anbieter: “Den Versicherten wird man dann relativ schnell erklären müssen, dass zu Jahresbeginn eine Entlastung für viele eintritt, um wenige Monate später erklären zu müssen, dass nun der volle Erhöhungsbetrag zu Lasten der Versicherten geht“.

Hilfe zur Pflege muss unterstes Sicherungsnetz bleiben

Leistungsrechtlich wird der neue Pflegebegriff nicht vollständig in die Hilfe zur Pflege übertragen. Was das bedeutet, machte Matthias Vernaldi von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt leben“ deutlich. Das SGB XII verliert seinen Charakter als unterstes Auffangnetz, wenn besondere individuelle Bedarfe nicht mehr in der Hilfe zur Pflege berücksichtigt werden können. „Es gibt keinen Katalog, der das wirkliche Leben mit seinen Bedarfen abbildet. Die Öffnungsklausel muss wieder rein, um auch Assistenzleistungen weiter finanzieren zu können“, erklärte er abschließend.

Verschiebebahnhof aus der Eingliederungshilfe in die Pflege

Der Paritätische Gesamtverband erklärte, dass viele Menschen mit Behinderung schon heute die Eingliederungshilfe einklagen müssen. Dies wird sich verschärfen, wenn Pflegeleistungen im häuslichen Bereich vorrangig vor Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden. Diese Regelung wurde von allen Sozialverbänden. Der Deutsche Frauenrat nennt sie „eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach Kassenlage“. Der Anspruch auf Leistungen durch professionelle Pflegekräfte darf für Menschen mit Pflegebedarf nicht eingeschränkt werden.

Es wurde aufgezeigt, dass die Pflege eine andere Grundlage braucht. Die Pflegevollversicherung würde nicht nur die Menschen mit Pflegebedarf entlasten, erklärte ver.di. Die Kommunen würden Mittel gewinnen für den Ausbau einer bedarfsdeckenden Pflegeinfrastruktur und für neue und gut bezahlte Arbeitsplätze. Dafür kann die Solidarische Pflegeversicherung eine nachhaltige und gerechte Finanzgrundlage schaffen.