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Geburtshilfe in der Krise

Nachricht von Katrin Werner, Dietmar Bartsch,

"Die Geburtshilfe in Deutschland ist in einer schwerwiegenden Krise. Die Situation von Hebammen muss dringend verbessert werden und die akuten Probleme dürfen nicht weiter verschleppt werden", erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, zum Zustand des Geburtshilfesystems in Deutschland.

Katrin Werner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt weiter: "Bereits seit Jahren schlagen Hebammen und Verbände Alarm. Doch statt sich der konkreten Problematik anzunehmen, wird die Situation seitens des Gesetzgebers ausgesessen, bzw. versucht durch Minimalmaßnahmen von den schwerwiegendsten Problemen abzulenken und Kritiker ruhigzustellen.

Ein gutes Beispiel dafür ist der jüngste Beschluss der Hebammen-Schiedsstelle, die zwischen den Hebammenverbänden und den gesetzlichen Krankenkassen vermittelt hat. Beleghebammen werden durch die Neuregelungen stark eingeschränkt. So können sie zum Beispiel nur noch die Betreuung von maximal zwei Schwangeren gleichzeitig abrechnen und sind nach der Entbindung für drei Stunden gesperrt. Schon alleine das bedeutet für die Kliniken massive Einschnitte in der Geburtshilfe, da dieser Ausfall nicht von den festangestellten Hebammen aufgefangen werden kann. Künftig können also noch weniger Gebärende betreut werden und weitere Schließungen von Geburtenstationen drohen. Statt also durch eine effektive Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder einem fairen Vergütungssystem den Beruf der Hebamme wieder aufzuwerten, wird bloße Symbolpolitik betrieben und das Hebammensterben zusätzlich forciert.

Was wir brauchen ist eine finanzielle Absicherung und eine faire Vergütung für Geburtshelferinnen. So sind etwa bei der Bemessung auch die wirtschaftlichen Bedarfe der Hebammen zu berücksichtigen und die Hebammenleistungen neu zu definieren. Außerdem muss es einen Haftungsfonds geben, der eine Unabhängigkeit von privaten Versicherern schafft. Auch bedarf es endlich eines Gesetzesentwurfs zur Gewährleistung einer Eins-zu-eins-Betreuung, um Betreuungssituation von teilweise bis zu eins zu sechs zukünftig vermeiden zu können. Diese Regelungen müssen für jede Form der Geburtshilfe gelten. Auch muss stärker auf die Forderungen von Elternverbänden nach einer aufgeklärten und angstfreien Schwangerschaftsvorsorge, dem Wunsch einer natürlichen Schwangerschaft und Geburt ohne unnötige medizinische Eingriffe sowie einer guten Wochenbettversorgung eingegangen werden, die durch eine starke Geburtshilfe gewährleistet werden. Die Versorgung mit Hebammenleistungen zur Grundversorgung der Bevölkerung muss zu jeder Zeit flächendeckend gewährleistet sein. Deshalb ist es unabdinglich das Berufsbild der Hebamme nachhaltig zu stärken."