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Frauen zwischen Kirche, Staat, Tradition und Armut

Periodika,

Durch die politische Einflussnahme der Kirche auf Staat, Parteien und Gesellschaft wurden in Polen?1993 Abtreibungen wieder unter Strafe gestellt. Erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch seitdem nur nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. In der Realität können Frauen auch diese Gründe jedoch kaum noch geltend machen. Auch der EU-Beitritt Polens hat daran nichts geändert. Denn wie auch bei den Beitrittsverhandlungen von Malta oder Irland galt das fehlende Recht auf (sexuelle und körperliche) Selbstbestimmung, das den sicheren Schwangerschaftsabbruch einschließt, nicht als Aufnahmehindernis in und für die EU. Daran haben leider auch die Kämpfe von Feministinnen, Frauenpolitikerinnen und anderen Gruppen nichts ändern können.

In Südafrika hingegen wurde in enger Konsultation mit Frauengruppen und Gesundheitsorganisationen 1997 der Schwangerschaftsabbruch vollständig liberalisiert. Die schwierige Situation des südafrikanischen Gesundheitswesens, mangelnde Informationen über das neue Gesetz sowie tief verankerte patriarchale Normen und Werte führen jedoch dazu, dass Frauen kaum Zugang zu legalen, kostenlosen und sicheren Abbrüchen haben.

Im Vergleich von Südafrika mit Polen ergibt sich so ein Paradox, wie der neue Film »Abortion Democracy« (2008) von Sarah Diehl zeigt: Trotz scharfer Gesetze in Polen ist für Frauen der Zugang zu (illegalen) Abtreibungen dort einfacher zu organisieren als für die Frauen in Südafrika, wo das Recht auf Abtreibung zu den liberalsten der Welt gehört.

Der Film, den die junge Filmemacherin auf Einladung der Fraktion DIE LINKE im November im Bundestag, zeigte, bot Anlass für die Bestandaufnahme der Auseinandersetzungen um reproduktive Rechte.

Die Abgeordneten Monika Knoche und Kirsten Tackmann berichteten von ihren Treffen mit Frauengruppen und Feministinnen aus Osteuropa in Warschau und Moskau. Dabei erfuhren sie unter anderem von den Problemen, die gerade ältere Frauen mit niedrigen Renten haben.

Die anschließende Diskussion mit den etwa 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Fraktionssaal der LINKEN im Bundestag zeigte schnell, dass reproduktive Rechte weiterhin auf die – europapolitische und internationale – Tagesordnung gehören. Und auch wenn es zwischenzeitlich in Deutschland eher still geworden schien, spätestens der Gesetzesvorschlag zur Spätabtreibung verdeutlicht, dass auch hier die Auseinandersetzung um reproduktive Rechte längst nicht vorbei ist. Eine Teilnehmerin der Veranstaltung erinnerte daran, dass der nach wie vor umstrittene § 218 nach wie vor ein Strafrechtsparagraf ist.
Corinna Genschel