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Fehlende Grenzwerte führen zu hohen Uranbelastungen im Trinkwasser

Nachricht von Karin Binder,

Die Bundesregierung muss bis Mitte 2010 einen Verordnungsvorschlag vorlegen, der bei Trinkwasser und Mineralwasser die zulässige Höchstmenge von Uran auf höchstens zwei Mikrogramm je Liter begrenzt. Das machte Karin Binder am 2. Dezember 2009 für die Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich. Angesichts der Bedeutung der Gesundheitsvorsorge beim Trinkwasser sowie der Gefährdung von Säuglingen und Kleinkindern sei eine gesetzliche Regelung längst überfällig.

Aufgrund aktueller Uranfunde im Trinkwasser macht DIE LINKE im Bundestag Druck. Ein Achtel der Quellen in Deutschland weist mehr als zwei Mikrogramm Uran je Liter auf. 13 Wasserwerke liefern Wasser mit einem Uran-Anteil von mehr als zehn Mikrogramm je Liter. Mit Ausnahme der drei Städte Bremen, Hamburg und Berlin sind alle Bundesländer von Uranbelastungen in einem gesundheitsbedenklichen Maß betroffen.

Die hohe Belastung einzelner Brunnen hat einen einfachen Grund: Es gibt bisher keinen gesetzlichen Grenzwert. Eine derzeit empfohlene Höchstmenge von zehn Mikrogramm ist lediglich ein Leitwert an dem sich Trinkwasserbereitsteller orientieren sollen. Ein wirksamer Gesundheitsschutz der Menschen vor Uran im Trinkwasser besteht daher nicht. Mit Blick auf besonders sensible Bevölkerungsgruppen forderte die Linksfraktion im Ausschuss einen Uran-Grenzwert von zwei Mikrogramm. Das ist nötig, da Säuglinge und Kleinkinder im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht deutlich mehr Wasser aufnehmen als Erwachsene. Das bestätigt auch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA.

Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) halten derzeit einen Grenzwert von zehn Mikrogramm auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung für unbedenklich. Das führt jedoch zur Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher. In Deutschland ist seit 2006 der Zwei-Mikrogramm-Grenzwert für Mineralwasser mit dem Vermerk "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" verbindlich. Das BfR unterstützt diese Kennzeichnung auch weiterhin, sieht aber keinen Anlass, auch den höheren Wert als unbedenklich zu empfehlen.

Bereits jetzt können Wasserwerke aber den Urangehalt im Trinkwasser mit Filteranlagen bei vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand unter die Nachweisgrenze senken. Dazu werden beim Brunnen Filtersysteme eingebaut, wobei das Uran entfernt wird, ohne dass sich die Zusammensetzung oder der Geschmack des Wassers verändert. Ein vom Umweltbundesamt unbefristet zugelassenes Filtermaterial wird von speziellen Entsorgern ausgetauscht und einer gesicherten Entsorgung zugeführt.