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Erst prüfen, dann handeln

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Bericht vom Fachgespräch am 7. April 2016 zu unserem Konzept für einen Finanz-TÜV

Dutzende Vorschriften, zahllose Durchführungsverordnungen auf deutscher und europäischer Ebene, ungezählte Verabredungen und Übereinkommen bei G20, in der OECD und so weiter: Seit Ausbruch der Finanzkrise ist unfassbar viel Papier beschrieben worden, in vielen Fällen wohl in der guten Absicht, derartige Krisen künftig zu verhindern. Aber am Grundsatz ändert sich nichts: Jede Bank, jeder Fonds kann ein noch so absurdes Finanzinstrument auf den Markt bringen, niemand prüft, ob die Anleihe, das Derivat, das Zertifikat der Wirtschaft, den Rentenversicherungen oder auch nur einer großen Bank gefährlich werden kann, ob systemische Risiken mit dem Produkt verbunden sind.

Ganz anders bei Autos, elektrischen Geräten, großen Industrieanlagen – die brauchen eine Zulassung. Die Arbeitsgruppe Finanzen der Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in den vergangenen Monaten Eckpunkte zur Ausgestaltung eines „Finanz-TÜV“ entwickelt, also eine verbindliche Zulassungsprüfung für Finanzmarktinstrumente. Noch ist das Konzept nicht fertig, wir arbeiten weiter an Details.

Ein wichtiger Schritt: das Fachgespräch zu unserem Konzept am 7. April 2016 mit acht ExpertInnen aus Gewerkschaften, NGOs, Finanzsektor und Verbraucherberatung.

Nach einleitenden Worten des finanzpolitischen Sprechers unserer Fraktion, Dr. Axel Troost, stellte Susanna Karawanskij, Mitglied im Finanzausschuss und dort für unsere Fraktion Berichterstatterin zum finanziellen Verbraucherschutz, das Konzept für einen Finanz-TÜV vor: Beim Finanz-TÜV  geht es um eine präventive Regulierung, damit die Märkte nicht weiter mit Finanzschrott geflutet werden, der gesamtgesellschaftlich bzw. volkswirtschaftlich, letztlich auch verbraucherschutzrechtlich bedenklich ist. Durch die ausdrückliche Erstzulassung von Finanzinstrumenten bzw. Geldanlagen, aber ebenso von Finanzmarktakteuren und -praktiken (Finanzinnovationen), soll dafür gesorgt werden, dass die Finanzmärkte entschlackt werden und deren Komplexität reduziert wird.

Insgesamt erfuhr unser Konzept in dem Fachgespräch positive Resonanz, gerade weil Finanzmarktstabilität, Orientierung am gesamtgesellschaftlichen Nutzen eines Finanzinstruments  sowie Verbraucherschutz bedeutende Ziele seien. Ein Finanz-TÜV verringere erstens die „Finanzsystemverschmutzung“, zweitens Steuervermeidung durch bestimmte Finanzinstrumente und drittens sonstige Regulierungsumgehung.

Zudem mindere er den Wettbewerbsdruck in der Finanzbranche: Zweifelhafte Finanzinstrumente wären nicht in dem Umfang aufgelegt worden, wenn die Institute nicht unter Wettbewerbsdruck gestanden hätten. Dieser Wettbewerbsdruck – der Eindruck, man müsse ein bestimmtes Finanzinstrument einführen, weil es auch von anderen, z.B. privaten Instituten vertrieben werde – würde naturgemäß nachlassen, wenn eine scharfe Zulassungsprüfung eingeführt werde. Eine neue Kontrollbehörde koste letzten Endes nur einen Bruchteil des Betrages, den ein unseriöses, hochriskantes Finanzinstrument Kreditinstituten, die Gesellschaft und den Verbraucher kosten könnte.

Mehrfach wurde betont, dass man die Zulassung von Finanzinstrumenten an Bedingungen und Auflagen knüpfen sollte und an Zielgruppen (professionelle, institutionelle AnlegerInnen / private AnlegerInnen, SparerInnen) anpassen müsste. Diskutiert wurde dabei ein zweistufiges Verfahren: Die erste Stufe wäre die eigentliche Zulassungsprüfung, die nach dem Wirkmechanismus, der Funktion des Finanzinstruments und der grundsätzlichen Unbedenklichkeit fragt. In der zweiten Stufe des Verfahrens wäre dann zu prüfen, für welche Anlegergruppen (Endverbraucher, Kleinanleger, Versicherungsunternehmen, Fonds) für welche Anlagestrategien das Produkt zugelassen werden kann.

Zu komplexe Geldanlagen oder Produkte mit Nachschusspflichten seien beispielsweise für Endkunden kaum geeignet. Es gelte eher die Devise: „Keep it simple.“ Ziel müsse es sein, Basisinvestments zu schaffen, gewissermaßen „Brot-und-Butter-Produkte“, die jede Verbraucherin und jeder Verbraucher versteht und die zu den Anlagezielen wie „Bildung einer eisernen Reserve“ oder „Altersvorsorge“ exakt passen.

Daneben wurde ebenfalls über die Haftungsfrage diskutiert, d.h. wer haftet, wenn ein Finanzinstrument unberechtigterweise nicht zugelassen wurde, oder wer haftet, wenn ein Finanzinstrument zugelassen wurde, es sich aber – z.B. weil der TÜV im Vorfeld getäuscht wurde –dennoch als schädlich und riskanter als angenommen entpuppt. Weitgehende Einigkeit bestand darin, dass letzten Endes der jeweilige Emittent für das Produkt haften müsse, vergleichbar etwa der Gefährdungshaftung, wie man sie von Medikamenten kennt.

Abschließend wurden einige Alternativen bzw. Ergänzungen zu einer expliziten Zulassungsprüfung durch einen TÜV angesprochen: ein wirklich unabhängiges Rating mit zivilrechtlicher Haftung für „falsches“ Rating, die Verteuerung von Hochrisikoprodukten oder eine „Wucherprüfung“. Als ganz zentral wurde eine verantwortliche Kreditvergabe gesehen. Ebenso sei möglicherweise über eine weitere Erhöhung von Eigenkapitalquoten nachzudenken.

Am Ende dieser gewinnbringenden Veranstaltung waren wir uns als AG Finanzen einig, dass wir nach Einarbeitung dieser Anregungen das Finanz-TÜV-Konzept verstärkt in die gesellschaftliche und politische Debatte einsickern lassen möchten und dass wir gerade auch außerparlamentarisch weitere Verbündete hinzugewinnen wollen.