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Erfolg für Bodo Ramelow

Im Wortlaut von Bodo Ramelow,

Beobachtung ist rechtswidrig

Der Bundesverfassungsschutz darf den Linke-Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow nicht weiter beobachten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht nach einer Feststellungsklage des Politikers gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Beobachtung Ramelows als früherer Landtags-Abgeordneter in Thüringen und derzeitiger Bundestagsabgeordneter sei rechtswidrig, urteilte das Gericht. Ramelow sprach von einem "Sieg des Rechtsstaats".

Nun müssten Bundesregierung und Bundestag den Verfassungsschutz anweisen, grundsätzlich die Observierung von Parlamentariern einzustellen, forderte der stellvertretende Bundestagfraktionsvorsitzende. Das Kölner Gericht betonte, bei dem Urteil handele sich nicht um eine Grundsatzentscheidung und es bedeute daher nicht, dass Abgeordnete generell nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürften.

Die Kammer entschied auch nicht darüber, ob die Partei Die Linke beobachtet werden darf, sondern lediglich im Einzelfall Ramelow. Dieser forderte, dass nach dem Kölner Urteil und der jüngsten Entscheidung des Saarlands, die Überwachung der Linken komplett einzustellen, "jetzt eine Neubewertung der Partei Die Linke erfolgen" müsse. Für ihn unterstreiche das Kölner Urteil, dass Abgeordnete die Regierung kontrollierten sollten, "und nicht die Regierung mit Hilfe des Verfassungsschutzes die Abgeordneten" kontrollieren soll.

Ob seine Fraktion mit insgesamt 53 Abgeordneten weiter beobachtet werden dürfe, solle nun die im Sommer 2007 eingereichte Organklage beim Bundesverfassungsgericht klären, sagte der Politiker. Gegen das Kölner Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Linke nicht verfassungswidrig

Das Saarland hatte zuvor die Beobachtung der Partei Die Linke durch den Verfassungsschutz eingestellt. Es ist damit das erste westdeutsche Bundesland, das weder die Partei als ganzes noch Teile von ihr beobachtet. In anderen Ländern unterliegt oft der linke Flügel der Partei einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Bisher hatten nur Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beobachtung der Linken komplett eingestellt.

Der Chef des Landesverfassungsschutzes, Helmut Albert, begründete die Entscheidung der Saar-Regierung damit, dass es keine Anhaltspunkte mehr für ein verfassungswidriges Wirken der Linken gebe. Aus Sicht seiner Behörde handelt es sich bei ihr um eine Partei "linkssozialdemokratischen Zuschnitts".

n-tv.de, 17. Januar 2008