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Eine weiße Tasse mit der Aufschrift Qual Pay Day © iStock/ollo

Equal Pay Day: Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern unverändert hoch – Lohngleichheit muss gesetzlich garantiert werden

Nachricht von Doris Achelwilm,

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, so Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Der Equal Pay Day wird in Deutschland seit 2008 als Aktionstag begangen. Seit 2009 wird der Tag auf Grundlage der aktuellen geschlechtsspezifischen Lohnlücke kalendarisch berechnet. 2009 fiel der Equal Pay Day in Deutschland auf den 20. März. Seitdem hat sich also kaum etwas bewegt. Während Island kürzlich mit dem „Equal Pay Act“ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat.

Achelwilm: „Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in „Frauen-dominierten Berufen“ (z.B. soziale Arbeit, Pflege, Bildung) genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen (z.B. IT- oder metallverarbeitende Industrie). Die Arbeit mit Menschen darf nicht grundsätzlich schlechter bezahlt werden als die Arbeit mit Maschinen. Wir brauchen ein vollständiges Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über die gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, wie sie zuletzt von den Warnstreiks der IG Metall mit der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung angeschoben wurde.“

„Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die GroKo einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden", fordert Achelwilm.