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Endlich - Herdprämie vom Verfassungsgericht gekippt

Im Wortlaut von Norbert Müller,

 

Von Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Lange genug hat die Bundesregierung am Grundgesetz vorbei regiert. Es ist folglich richtig, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wird. Die frei werdenden Milliarden müssen nun in den Kita-Ausbau investiert werden.

Von Anfang an kritisierte DIE LINKE, dass das Betreuungsgeld-Gesetz gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürgern nach diesem Gesetz eine Prämie dafür erhalten, dass sie auf Leistungen verzichten, auf die sie einen Rechtsanspruch haben und die durch Steuermittel finanziert sind. Doch die Bundesregierung stellte sich taub. Nun bekommt sie die Quittung für ihre falsche Politik. Karlsruhe hat das Gesetz gekippt - und zwar einstimmig. Es hält das Gesetz für den staatlichen Zuschuss für verfassungswidrig.

Unter anderem wurde das damit begründet, dass "das Betreuungsgeld nicht als Kompensation für faktisch nicht verfügbare Betreuungsplätze ausgestaltet sei, zumal es in solchen Fällen eine Klagemöglichkeit gebe”.

Wir wissen: Dieses Betreuungsgeld ist gleichstellungspolitisch ein Katastrophenprogramm. Alle Erfahrungen in den Ländern, in denen es so etwas gegeben hat - und wo es in der Zwischenzeit übrigens wieder abgeschafft wurde -, zeigen: Ein Betreuungsgeld verhindert in erster Linie die Erwerbstätigkeit von Frauen. Das ist ein billiger Ersatz für hochwertige frühkindliche Bildung.

Zu der so oft propagierten Wahlfreiheit der Eltern gehört, sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden zu müssen, sondern beides miteinander vereinbaren zu können. Das geht nur mit guten Kitaplätzen. Jeder ausgezahlte Euro Betreuungsgeld fehlt vor Ort, um ein ausreichendes und hochwertiges Kita-Angebot zu schaffen.

Dort, wo die Eltern aufgrund fehlender Kitaplätze keine echte Wahlfreiheit haben, wird das Betreuungsgeld zum Notanker. Das zeigen die Zahlen: In den Bundesländern, in denen es eine gute Infrastruktur für Kindertagesbetreuung gibt, wird das Betreuungsgeld kaum nachgefragt. Das heißt, dort, wo Betreuungsplätze vorhanden sind, wird das Betreuungsgeld nicht nachgefragt. Im Umkehrschluss heißt das: Wir müssen mehr und qualitativ gute Betreuungsplätze schaffen. Darum bleibt meine Fraktion, darum bleibe ich dabei: Nur dort, wo es ein ausreichendes Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen gibt, kann man von wirklicher Wahlfreiheit reden.

Ich warte jetzt auf die ersten Meldungen der CSU, die mitteilen wird, dass die Opposition das Verfassungsgericht missbrauchen würde, um Politik zu machen. Wie wäre es, wenn die Union einfach mal vorher in unsere Verfassung schauen würde. Man darf aber auch verfassungskonforme Gesetze machen.