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Junge Arbeiterin sägt Holzleisten an einer Kreissäge © iStockphoto.com/monkeybusinessimages

Endlich entschieden gegen strukturelle Schlechterstellung von Frauen vorgehen!

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Der Gender Pay Gap, also der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, lag in Deutschland im Jahr 2015 bei 21 Prozent und ist damit seit 2006 nur leicht von 23 Prozent gesunken. Betrachtet man die Entwicklung getrennt nach alten und neuen Bundesländern, so zeigt sich ein Abfallen von 24 auf 23 Prozent im Westen, dem ein Anstieg von 6 auf 8 Prozent in den neuen Bundesländern gegenübersteht.

Die Erwerbsquote von Frauen lag 2015 bei 73 Prozent, das waren 18,4 Millionen Frauen. 5,3 Millionen Frauen gingen einer atypischen Beschäftigung nach. Das waren 31 Prozent aller kernerwerbstätigen (1) Frauen. 

Frauen machten im Jahr 2016 60 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten („Minijobbenden“) aus. Ihre absolute Zahl ist von 2005 bis 2016 von 4.245.816 auf 4.665.818 gestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg unter den Minijobberinnen, die ihre geringfügige Tätigkeit zusätzlich zu einer anderen Beschäftigung ausüben. Deren Zahl stieg von 836.749 im Jahr 2005 auf 1.464.102 im Jahr 2016; der Anteil der Frauen an den Minijobbenden im Nebenjob lag 2016 bei 56 Prozent.

Die Zahlbeträge der Gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen sind von 2005 bis 2015 von durchschnittlich 509 Euro auf 634 Euro (+25%) gestiegen, die der Männer von 991 Euro auf 1.055 Euro (+6,5%). Damit liegen die Zahlbeträge für Frauen aber weiterhin nur bei 60 Prozent des Wertes für Männer.

Alleinerziehende sind zu 89 Prozent Frauen. Dieser Wert ist in den Jahren von 2006 (90 Prozent) bis 2015 praktisch konstant geblieben. Von den allein Erziehenden im Hartz IV-Leistungsbezug sind 94 Prozent Frauen. 38 Prozent aller alleinerziehenden Haushalte sind auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Damit sind Alleinerziehende eine der Hauptrisikogruppen.

Die Zahl der Frauen, die an oder unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des Medianlohns leben, ist zwischen 2007 und 2014 von 6,7 auf 7,1 Millionen angestiegen.

Dies geht aus einer Antwort [PDF] der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Dazu erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretenden Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag:

„Frauen verdienen immer noch ein Fünftel weniger als Männer. Seit Jahrzehnten wird darüber geredet, statt Fakten zu schaffen. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist Verfassungsgebot. Es muss endlich endschieden gegen die strukturelle Schlechterstellung von Frauen vorgegangen werden. Frauen arbeiten häufig in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wo niedrigere Stundenlöhne gezahlt werden. Sie verdienen sich häufiger als Männer in Minijobs etwas dazu. Und auf geringere Lohneinkommen folgt im Alter eine geringe Rente.

Die schrittweise Annäherung an die Altersrenten der Männer geht mit einem allgemeinen Absinken des Rentenniveaus einher. Frauen sind zwar nicht mehr so krass überproportional in atypischen Beschäftigungsverhältnissen vertreten wie früher, dafür hat die Zahl der atypischen Jobs insgesamt zugenommen.

Gleichzeitig bleibt das Armutsrisiko Alleinerziehender fast ausschließlich Frauensache. Die besondere Verantwortung Alleinerziehender wird gesellschaftlich nicht ausreichend gewürdigt und unterstützt. Darunter haben dann vor allem auch die Kinder zu leiden.“

Zimmermann weiter: „Damit Frauen auch in der Zeit der Kindererziehung und im Alter ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können, haben Staat, Wirtschaft und Gesellschaft noch viel zu leisten. Bessere Kinderbetreuungsangebote sind besonders in den so genannten Randzeiten dringend nötig. Fair entlohnte Vollzeitarbeit muss für deutlich mehr Frauen als bisher möglich werden. Wir brauchen Entgeltsysteme, die gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit garantieren. Hier muss die Bundesregierung verbindliche Regeln schaffen. Der Kampf um Gleichberechtigung muss weiter jeden Tag geführt werden.“

 

(1) Nur Erwerbstätige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, nicht in Bildung/Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- oder Freiwilligendienst.