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Ein Nein ist ein Nein

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Foto: Sascha Nolte

 

 

Von Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Seit einigen Jahren gibt es eine Debatte zur Veränderung des Sexualstrafrechts. Auch DIE LINKE sieht Handlungsbedarf, um das Prinzip "Ein Nein ist ein Nein" gesetzlich zu verankern. Die Debatte, wie dies konkret ausgestaltet werden kann, ist in aller Ruhe und Sachlichkeit zu führen. 

Denkbar wäre aus Sicht der LINKEN die Schaffung eines Grundtatbestandes, nachdem bestraft wird, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen an sich oder einer Dritten Person vornimmt oder vornehmen lässt. Dies wäre mit einer völligen Umstrukturierung des Sexualstrafrechtes verbunden. Denn die Anwendung von Gewalt oder Drohung müsste in einem Qualifizierungstatbestand geregelt werden. Ebenso müssten die schon bestehenden sogenannten Missbrauchstatbestände, in denen es um Situationen geht wo kein erkennbarer Wille gebildet werden kann, angepasst werden. 

Wir sind uns bewusst, dass die Regelung des Grundtatbestandes vor allem eine gesellschaftliche Erwartungshaltung zum Ausdruck bringt. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte“ ist in einem Rechtsstaat unverhandelbar.

Eine Vermischung der Debatte um Veränderungen im Sexualstrafrecht mit den Ereignissen in Köln ist grob fahrlässig. Diese Vermischung und Forderungen nach härterer Bestrafung bringen vielleicht Pluspunkte an den Stammtischen, sind der Sache aber nicht angemessen. Nach den bisher bekannten Fakten sind die den Tatverdächtigen vorgeworfenen Handlungen schon nach der derzeitigen Rechtslage strafbar. 

Wichtiger als strafrechtliche Lösungen sind Konzepte zur Sensibilisierung von sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung und deren gesellschaftliche Ächtung. Diese Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.