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Foto: Stadtratte

Divers! Gleichstellung weiter denken!

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Ende Juni lud die Fernuniversität Hagen zu einer Fachtagung zum Thema Personenstand ein. Via Livestream konnte, wer wollte, die Debatte verfolgen. Bodo Niendel war für linksfraktion.de dabei.

Das Thema ist brisant. Denn mit der Einführung von divers als dritter Personenstand durch den Gesetzgeber im Dezember 2018 ergaben und ergeben sich weitreichenden Folgen. Die gesetzliche Einführung ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 zurück. Beteiligt an der damaligen Entscheidung war Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin. Sie war dann auch die prominente Rednerin der Fachtagung und präsentierte das Grundsatzreferat. Baer machte klar, dass für die Entscheidung nicht Grundgesetz, sondern auch die europäische Grundrechtecharta von Bedeutung gewesen sei. Die Bundesverfassungsrichterin verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in Gleichstellungsfragen nicht einheitlich entschied. Während das Transsexuellengesetz in weiten Teilen für nicht verfassungskonform erklärt wurde, und damit Klagenden in den vergangenen Jahrzehnten recht gab, entschied das Bundesverfassungsgericht in Fragen von Frauengleichstellung uneinheitlich. Was heißt, auch gegen klagende Frauen. Susanne Baer sieht darin die Gefahr eines Ausspielens von Frauenrechten gegenüber den Rechten von Trans* und Inter*. Ihre Mahnung: Sich nicht spalten zu lassen. Baer erinnerte daran, dass Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik so auszurichten sei, dass vulnerable (verletzliche) Menschen so wenig wie möglich diskriminiert werden. Gerade im Hinblick auf intergeschlechtliche Menschen war das Urteil deshalb ein entscheidender Schritt, um sich von der „zweigeschlechtlichen Schublade“ zu verabschieden. Denn Geschlechterfragen seien auch Machtfragen. Die Richterin sprach sich dagegen aus, die Kategorie Geschlecht aus dem Recht zu streichen. Das würde „das Kind mit dem Bade ausschütten“ und eine Neutralität des Gesetzes suggerieren, die nicht existiert.

Die Fachtagungsmitorganisatorin Antke Engel machte deutlich, dass der Gesetzgeber bei der Änderung des Personenstandsgesetz bewusst nur Inter-Menschen einen dritten Geschlechtseintrag ermöglichen wollte und damit unter anderem Trans-Menschen von dieser Möglichkeit ausschloss. Es gäbe keine weitergehenden Änderungen, die allen Menschen offen stünden. Engel betonte, „Geschlechtsempfinden lässt sich nicht gesetzlich bestimmen.“ Adrian da Silva stellte die historische Perspektive in den Vordergrund. Er sprach über die langen und zähen Kämpfe zur Abschaffung des Paragraphen 175 und über die erfolgreich erstrittenen Außerkraftsetzungen des Transsexuellengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Und doch sei trotz zahlreicher Ankündigungen das Transsexuellengesetzes immer noch nicht durch zeitgemäße Gesetzesänderungen aufgehoben worden. Obwohl es in der Gesellschaft enorme Veränderungen gibt, „hält der Gesetzgeber permanent am zweigeschlechtlichen Fokus fest“.

Welche Auswirkungen der neue Personenstand auf die Gleichstellung hat, wurde anschließend in einem Podium diskutiert. Zwar nehmen sich Gleichstellungsbeauftragte in Verwaltungen und Behörden dieser Problematik an, der gesetzliche Auftrag ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Behörden und Verwaltungen stehen bei der Umsetzung des Gesetzes noch ganz am Anfang, und für die kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die Fachtagung vermittelte eine Ahnung davon, wie viele gesellschaftliche Bereiche von der Erweiterung des Personenstands betroffen sein. Die Debatte der Fernuniversität Hagen war ein guter Anfang. Doch die wichtigste Frage, gestellt am Schluss, bleibt: „Wie trägt man diese eher universitäre Diskussion in die Gesellschaft?“

Mehr unter https://www.fernuni-hagen.de/gleichstellung/gender_forschung/fachtagungpersonenstand.shtml