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»Dieser Haushalt verleiht niemandem Flügel«

Im Wortlaut von Katrin Kunert,

Von Katrin Kunert, sportpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Wir sind wieder Weltmeister. Der jüngste Formel 1 Weltmeister aller Zeiten kommt aus Deutschland: Sebastian Vettel. Alle Nachrichtensendungen bringen es als Topmeldung, alle sind glücklich und wollen irgendwie am Erfolg teilhaben.

Überhaupt ist dieser sympathische Junge eine Rekordgeschichte: Mit 19 Jahren ist er der jüngste Rennfahrer, der seinen ersten WM-Punkt holt. Mit 20 ist er der Jüngste, der einen Grand Prix anführt. Mit 21 holt er seine erste Poleposition und gewinnt einen Tag später seinen ersten Grand Prix. Und mit nun 23 Weltmeister.

Als Dreijähriger bekommt er sein erstes Kart. Und manchmal haben die Eltern ihre Not, den Jungen aus dem Kart zu holen. Bei seinem Talent, das ihm schon früh bescheinigt wurde, stimmten alle Bedingungen auf dem Weg zur WM. Das Elternhaus ist eine Fahrerfamilie. Er hatte alle Unterstützung auch in der Schule. Und das Familieneinkommen ermöglichte die Teilnahme an Rennen und optimale Trainingsbedingungen.
 
Sebastian Vettel steht dafür, dass Talente in Deutschland bei optimaler Förderung sehr erfolgreich sein können, auch wenn die Formel 1 keine klassische Breitensportart ist. Aber werden alle Talente in Deutschland gefördert?

In der kommenden Woche wird im Bundestag der Bundeshaushalt 2011 abschließend beraten und beschlossen. Der Turbo allerdings wird dabei wohl nicht gezündet werden. Auch verleiht dieser Bundeshaushalt niemandem Flügel. Im so genannten Einzelplan Arbeit und Soziales will die Ministerin mit Gutscheinen mehr Bildung und Förderung in Musikunterricht oder Sportverein im ALG-II Bezug "sichern".

Frau von der Leyen will mit Gutscheinen ein schlechtes Schulsystem in verschiedensten Formen in den einzelnen Bundesländern verschlimmbessern - im Nachhinein sozusagen. Und sie will mit Gutscheinen Kindern den Zugang zu Musik-, Nachhilfe- und Sportangeboten ermöglichen, weil völlig klar ist, nicht alle Kinder haben den uneingeschränkten Zugang zu diesen Angeboten. Und der Zugang ist nicht möglich, weil eben der Geldbeutel der Eltern entscheidend für Bildungswege oder die Talentförderung von Kindern sind.

Was aber, wenn ein Kind die Aufnahmekriterien für eine Sportschule erfüllt und in Armut lebt? Ein Platz im Internat einer Sportschule in Sachsen-Anhalt kostet 230 Euro im Monat. Für ein Kind in diesem Alter stehen 251 Euro Regelsatz im ALG II zur Verfügung. Also Essen, Kleidung, Bildung, Mobilität und Freizeit für 251 Euro monatlich.

Ein Mädchen aus meinem Wahlkreis war so ein Talent. Sie wurde vom Jugendamt in eine Tagesbetreuung vermittelt und kam durch den Betreuer zum Basketball. Schnell wurde ihr Talent erkannt, und schnell konnte sie sich über ihr Talent stark machen. Sie wurde akzeptiert. Sie konnte sich behaupten. Das brachte ihr Bestätigung.

Aber 230 Euro im Monat für das Internat aufzubringen, war für die Familie mit fünf Kindern nicht möglich. Der Betreuer und Trainer machte die Öffentlichkeit aufmerksam und fand private Förderer für das Mädchen, die sich für Jahre zur Unterstützung verpflichteten. Ich war eine von den Förderern.

Einige Monate lang lief alles gut. Bianca wurde mitteldeutsche Meisterin, dann Deutsche Meisterin. Bei einem internationalen Turnier in Frankreich siegte sie mit ihrer Mannschaft erneut. Oftmals wurde sie zur besten Spielerin gekürt. Bis die Agentur für Arbeit die Familienmitteilungen aktualisieren wollte. Die monatlichen Internatskosten, die dem Mädchen privat gefördert wurden, sollten vom Regelsatz abgezogen werden. Die privaten Gelder waren Einkommen der Familie und mussten somit gegengerechnet werden. So absurd.

Die vielen tollen Erfolge für Deutschland machen den einen oder anderen stolz- zu Recht. Aber wer hinterfragt noch die vielen schlummernden Talente in unserer Republik, die einfach keine Chance haben? So wie der Sport ein Spiegelbild der Gesellschaft ist, sind andere Gebiete es ebenso - Schule, Ausbildung oder Studium. Sebastian Vettel wäre nie Weltmeister geworden, wenn er Kind von Eltern gewesen wäre, die ALG II bezogen hätten.

linksfraktion.de, 16. November 2010