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Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde

Im Wortlaut von Barbara Höll,

Von Barbara Höll, Sprecherin für Lesben- und Schwulenpolitik sowie Steuerpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

 

Vor elf Jahren setzte der Gesetzgeber mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein deutliches Signal zur Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen – sieben Jahre nach der Streichung des Paragraphen 175 im Jahr 1994. Dieser so schändliche Paragraph stellte bis dato von 1871 an die männliche Homosexualität unter Strafe. Seitdem hat sich vieles verändert.

Mit Trippelschritten zur Gleichberechtigung

Wir wissen aus zahlreichen Umfragen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur Ehe befürwortet. Nach der jüngsten Umfrage des stern befürworten fast dreiviertel der Bevölkerung die Gleichstellung.

Bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft musste der Gesetzgeber noch erhebliche Widerstände überwinden. Bayern und Thüringen klagten 2002 gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und holten sich beim Bundesverfassungsgericht eine gehörige Ohrfeige ab. Bundesländer und Kommunen behinderten das Gesetz – und diskriminierten und diskriminieren bisweilen Lesben und Schwule weiterhin.

Das Gesetz hatte von Anfang an ein Manko: Es stellte nicht vollständig gleich. Viele Bereiche wurden ausgeklammert, denn Union und FDP blockierten im Bundesrat weitergehende Regelungen, insbesondere im Steuer- und im Adoptionsrecht. Aber auch die SPD tat sich schwer bei diesem Thema.

In den letzten Jahren haben wir uns in Trippelschritten auf die Gleichbehandlung zubewegt – ganz wichtig waren die gesetzlichen Änderungen im Erbschaftssteuerrecht und in der Zulassung der Stiefkindadoption. Einzelne Bundesländer, wie das damals rot-rot regierte Berlin, sorgten im Landesrecht für die völlige Gleichbehandlung. Seit 2009 hat sich das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es machte deutlich, dass es für eine Ungleichbehandlung keine Sachgründe gibt. Auch der Verweis auf Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – also der Schutz von Ehe und Familie – kann den Gleichheitsgrundsatz, der in Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung verankert ist, nicht aushebeln.

Gleiche Pflichten, gleiche Rechte

2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Ungleichbehandlung bei der Hinterbliebenenrente. Weitere Entscheidungen folgten, wie jüngst zur sukzessiven Adoption, und stehen noch an, wie bei der Frage des Ehegattensplittings. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird auch weiterhin den Gesetzgeber in allen Bereichen zur Gleichstellung verpflichten. Dies machte zuletzt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zu Beginn der Woche sehr deutlich. Ein Urteil zur steuerlichen Gleichbehandlung wird zudem noch vor dem Sommer folgen und die Konservativen weiter unter Zugzwang setzen.

Sozial- und Steuerrecht individualisieren

Da die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten hat, muss sie auch die gleichen Rechte haben. Deshalb sollte gleiches Steuerrecht für alle gelten, für die eingetragene Lebenspartnerschaft genauso wie für die Ehe. Dies kostet gerade mal 30 Millionen Euro. Im Vergleich: Das Ehegattensplitting insgesamt kostet 20 Milliarden Euro. Doch Finanzminister Schäuble stellt sich quer. Schwule und lesbische Paare sind in einer steuerrechtlich schwierigen Situation. Nach verschiedenen Finanzgerichtsentscheidungen müsste die steuerliche Gleichbehandlung eigentlich erfolgen, doch dies geschieht nicht. Natürlich hat sich das Ehegattensplitting insgesamt überlebt, denn von den 20 Milliarden, die das Splitting den Staat kostet, geht ein Großteil an Ehepaare ohne Kinder bzw. Ehepaare, in deren Haushalt keine Kinder mehr leben, weil sie inzwischen zu Hause ausgezogen sind. Neun Prozent der veranlagten Ehepaare sind kinderlos. Von den in Deutschland lebenden 13 Millionen Kindern wachsen 17 Prozent bei Alleinerziehenden auf. Es sind diese Kinder, die gefördert werden müssen und nicht das Ehegattensplitting nach dem Gießkannenprinzip. Deshalb sollten wir das Sozial- und Steuerrecht individualisieren. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene steuerliche Gleichbehandlung soll nach Ansicht der Regierungskoalition aber erst erfolgen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch in diesem Bereich entschieden hat, so die Meinung der Bundesregierung bis zum vergangenen Wochenende.

CDU/CSU – An der Seite des Altherrenstammtischs gegen Lesben und Schwule

Dann begann das „Kommunikationsdesaster“ (Süddeutsche Zeitung): Zuerst zeichnete sich ein Meinungsumschwung an. Volker Kauder, der Fraktionsgeschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, verkündete, nun nicht mehr die zu erwartenden Urteile des höchsten Gerichts abzuwarten und selbst die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft anzugehen. Lesben und Schwule durften hoffen: Auch die CDU/CSU achtet die Verfassung und das höchste Gericht. Doch dann begannen die Reaktionäre, wie Katharina Reiche und Horst Seehofer, das Wort zu ergreifen. Teils offen homophob goutierten sie den Stammtisch. Noch scheint offen, ob sich die CDU/CSU-Fraktion dazu durchringt, das Grundgesetz zu achten. Es ist mehr als peinlich, dass der Gesetzgeber erst handelt, wenn ihn das höchste Gericht dazu zwingt.

Gleichgeschlechtliche Ehe selbst in katholisch geprägten Staaten

Es gibt ein überparteiliches gesellschaftliches Bündnis, das die Öffnung der Ehe fordert. Diesem Bündnis gehören neben vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen die SPD, die Grünen, DIE LINKE, aber auch die FDP und die Lesben und Schwulen der Union an. In den USA streitet Präsident Obama für die Eheöffnung. In Großbritannien wird die Ehe für Lesben und Schwule gerade von einer konservativ-liberalen Regierung eingeführt. In Frankreich ist sie gerade von den Sozialisten durch das Parlament gebracht worden. In vielen europäischen Staaten – selbst stark katholisch geprägten Staaten wie Spanien – gibt es sie schon. DIE LINKE brachte in dieser Legislaturperiode als erste Fraktion einen Antrag zur Öffnung der Ehe ein, den die SPD im letzten Sommer noch ablehnte. Gut, dass sie ihre Position geändert hat.

DIE LINKE kämpft für die rechtliche und gesellschaftliche Beendigung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Bis zum Ziel einer vollständigen gesellschaftlichen Gleichbehandlung ist es noch ein weiter Weg, aber die gesetzliche Gleichbehandlung kann sehr schnell erfolgen. Diesen Weg sollten wir gehen. Die Öffnung der Ehe ist ein Baustein in diesem Kampf.

 

linksfraktion.de, 27. Februar 2013