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Plenargebäude des Bundestages und Paul-Löbe-Haus bei Sonnenaufgang und blauem Himmel © Nico Trinkhaus/sumfinity.comFoto: Nico Trinkhaus/sumfinity.com

DIE LINKE vom 17. bis 19. Mai 2017 im Plenum

Nachricht,

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen: 

Mittwoch, 17.05.2017

Die Fraktion hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Aufklärung möglicher rechtsextremer Strukturen in der Bundeswehr“ beantragt.

TOP 4. Antrag „Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert eine soziale Offensive für alle“, Drs. 18/9190 [PDF]

Der Sozialstaat ist in Deutschland in den vergangenen Jahren – z. B. durch die Agenda-2010-Politik – immer weiter abgebaut worden. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten haben erneut vor Augen geführt, wie groß die Aufgaben in diesem Bereich sind. Soziale Integrationspolitik wird von der Linksfraktion als Teil einer notwendigen sozialen Offensive für alle begriffen. Ziel ist es, gegen die zunehmende Verunsicherung und wachsende soziale Ungerechtigkeit eine Erneuerung des Sozialstaats auf den Weg zu bringen.

TOP 5.b) Bericht gem. § 62 Abs. 2 GO-BT zu dem Gesetzentwurf „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, Drs. 18/8 [PDF]

Eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist längst überfällig. LINKE, Grüne und SPD haben sich in ihren Wahlprogrammen zur Öffnung der Ehe bekannt. Der Gesetzentwurf der Linksfraktion zum Thema wird seit Beginn der Wahlperiode im zuständigen Ausschuss allerdings wegen der Blockade durch die Koalition nicht abgeschlossen.

Donnerstag, 18.05.2017

TOP 7. Entschließungsantrag zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung „15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung“ Drs. 18/...

DIE LINKE fordert eine grundlegend reformierte Entwicklungspolitik die sich als globale Struktur- und Transformationspolitik versteht und einzig dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens für alle dienen muss. Es muss Schluss sein mit der Unverbindlichkeit bei der Unternehmensverantwortung und dem tödlichen Freihandelsdogma. Die Ernährungssouveränität in den Ländern des Südens muss im Mittelpunkt stehen, ebenso wie eine weltweite Umverteilung und öffentliche Entwicklungsfinanzierung.

TOP 8. Antwort auf die Große Anfrage „Sozialer Wohnungsbau in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive“, Drs. 18/8855 [PDF] , 18/11403 [PDF] i.V.m. einem Entschließungsantrag, Drs. 18/...

Der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus hält an. Notwendig sind ein Neustart des sozialen Wohnungsbaus und der Aufbau einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Die Bundesmittel für Soziale Wohnraumförderung müssen auf fünf Milliarden Euro jährlich erhöht, über das Jahr 2019 hinaus gesichert, zweckgebunden an die Länder vergeben und vorrangig für kommunale und gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden. In Zukunft muss gelten: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.

TOP 13. Antrag „Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung – Für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Essensversorgung sicherstellen“, Drs. 18/8611[PDF]

Der Bund soll im Rahmen seiner grundgesetzlichen Fürsorgepflicht eine angemessene Verpflegung in Kitas und Schulen absichern. Dazu muss er ausreichend finanzielle Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Ziel muss eine hochwertige, altersgerechte und abwechslungsreiche Kita- und Schulverpflegung sein, an der alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen beitragsfrei teilnehmen.

TOP 17.a) Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz)“, Drs. 18/10860 [PDF]

Soziale Grundrechte sind eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben in einer sozial gerechten Gesellschaft. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte finden jedoch in Deutschland weniger Beachtung und eine geringere Sicherung als bürgerliche und politische Rechte. Grund dafür ist die größtenteils fehlende Verankerung dieser Rechte in der deutschen Verfassung. Mit dem vorliegenden Entwurf werden diese Rechte in das Grundgesetz eingefügt und dem Sozialstaatsprinzip Rechnung getragen.

TOP 21. Antrag „Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren“, Drs. 18/...

Ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste fällt im Lebensmittelhandel an. Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, müssen damit rechnen, wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und teils zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden. Während das umfängliche Wegwerfen essbarer Lebensmittel aus Profitgründen erlaubt ist, steht das Retten genießbarer Lebensmittel, das so genannte Containern, unter Strafe. Hier bedarf es einer Umkehr der Rechtslage.

TOP 22. drei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“, Drs. 18/..., 18/..., 18/...

Die Bundesregierung kommt bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche europäischen Vorgaben nicht nach. Daher werden drei Änderungsanträge gestellt:

Definition von wirtschaftlich Berechtigten: Die aktuelle Begriffsbestimmung im Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, die Berechtigten - d.h. die wahren Eigentümer und Hintermänner von Firmen - zu verschleiern. Damit werden falsche Anreize gesetzt, internationale Rechtskonstruktionen begünstigt und zur Verschleierung geradezu eingeladen.

Durchgriff auf wirtschaftlich Berechtigte: Indem die Bundesregierung beim Transparenzregister keinen Durchgriff auf den letzten wirtschaftlich Berechtigten gewährleistet, spielt sie der Schattenfinanzindustrie in die Hände. Firmen und Anteilseigner sollten stattdessen ihre gesamte Kontroll- und Beteiligungsstruktur ermitteln. Nur so ist sichergestellt, dass das Transparenzregister nicht an der deutschen Grenze endet.

Frei zugängliches Transparenzregister: Die Lehren aus den Enthüllungen um die Panama Papers werden nicht gezogen. Das Transparenzregister ist gegenwärtig nicht öffentlich. Die Bundesregierung will den Zugang auf ein „berechtigtes Interesse“ beschränken. Doch nur ein öffentliches, frei zugängliches, kostenfreies Register kann die volle Wirkung bei der Bekämpfung und Prävention von Straftaten entfalten.

Freitag, 19.05.2017

TOP 37.b) Antrag „Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen“, Drs. 18/11165 [PDF]

Autobahnprivatisierungen sollen in allen Varianten ausgeschlossen werden. Der Entwurf der Bundesregierung leistet dies nicht. Bei Privatisierungen droht für die Nutzerinnen und Nutzer zur Erfüllung der privaten Renditeerwartung eine Ausweitung der Mautpflicht bzw. Anhebung der Mauthöhe mit entsprechenden sozialen Auswirkungen. Sinnvolle ökologische Lenkungswirkungen sind indes nicht zu erwarten.

TOP 37.d) Antrag „Bildungsherausforderungen gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufheben“, Drs. 18/6875 [PDF]  i.V.m. Antrag „Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen – Bildung und Forschung in förderbedürftigen Regionen solide ausstatten“, Drs. 18/7643 [PDF]

Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung steht den aktuellen Anforderungen an die Entwicklung eines leistungsfähigen und sozial gerechten Bildungssystems entgegen. DIE LINKE will das Kooperationsverbot zugunsten einer gemeinsamen Finanzierung durch Bund und Länder abschaffen.

TOP 42.a) Antrag „Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen“, Drs. 18/10892 [PDF] i.V.m. Antrag „Wochenhöchstarbeitszeit begrenzen und Arbeitsstress reduzieren“, Drs. 18/8724 [PDF]

Um psychische Belastungen in der Arbeitswelt effektiv zu bekämpfen, ist die sofortige Verabschiedung einer Anti-Stress-Verordnung notwendig, um die Beschäftigten und ihre Gesundheit dauerhaft und nachhaltig zu schützen.

Zudem arbeiten Vollzeitbeschäftigte immer länger. Ihr Arbeitsalltag verdichtet sich so sehr, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verschwimmen. Gleichzeitig wächst die Zahl der Teilzeitbeschäftigten und insbesondere Frauen müssen sich oft unfreiwillig mit einer Teilzeitstelle begnügen. Arbeitgeber müssen bei der Finanzierung von mehr Zeitsouveränität und kollektiver Arbeitszeitverkürzung in die Pflicht genommen werden. Zudem schlägt DIE LINKE ein Rückkehrrecht in Vollzeit vor.

ohne Debatte, 18.05.2017

TOP 43.a) Entwurf eines Gesetzes „zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“, Drs. 18/...

Der Gesetzentwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund zur streichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss.

TOP 43.f) Antrag „Unentgeltliche Nutzung der WC-Anlagen an Bundesautobahnen und Bahnhöfen“, Drs. 18/9223 [PDF]

Auf Rastanlagen an Autobahnen und in Bahnhöfen wird nahezu flächendeckend eine Gebühr für die WC-Nutzung erhoben. Nicht alle Reisende können sich die fälligen 70 Cent leisten. Die zur Alternative stehenden Toiletten auf einfachen Parkplätzen sind oft in einem schlechten Zustand, oder es gibt gar keine WC-Anlagen. DIE LINKE fordert die kostenfreie Nutzung von WC-Anlagen auf Raststätten und in Bahnhöfen.

TOP 43.g) Antrag „Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln und kommunale Wirtschaftskreisläufe fördern“, Drs. 18/...

DIE LINKE setzt sich zur Verbesserung der Kommunalfinanzen für die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer ein. Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen sollen abgebaut werden. Zur Aufgabenerfüllung in der öffentlichen Daseinsvorsorge soll es eine Präferenz zugunsten kommunaler Unternehmen geben.

TOP 43.h) Antrag „Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich sanktionieren – UN-Treaty-Prozess unterstützen“, Drs. 18/...

Der Antrag unterstützt den UN-Treaty-Prozess im Menschenrechtsrat zur verbindlichen Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen. Die Bundesregierung soll sich konstruktiv am Prozess beteiligen, sich aktiv für die Interessen der Beschäftigten und nicht der Unternehmen einsetzen und ein nationales Gesetz gemäß den Forderungen des Treaty vorlegen. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie die Ruggie-Prinzipien sind unverbindlich und daher nicht ausreichend.