Zum Hauptinhalt springen

Die Hebammen haben geliefert – jetzt ist die Schiedsstelle dran

Im Wortlaut von Birgit Wöllert,

 

Von Birgit Wöllert, für DIE LINKE Obfrau im Gesundheitsausschuss

 

Vielen Hebammen droht das berufliche Aus. Zwar hat der Gesetzgeber beschlossen, ihnen die dramatisch gestiegenen Haftpflichtprämien über einen Sicherstellungszuschlag der Krankenkassen zu erstatten. Doch vorher müssen sie mit den Krankenkassen erst mal eine Vereinbarung darüber treffen. Die Verhandlungen sind gescheitert. Nun verhandelt die Schiedsstelle der Krankenkassen und der Hebammenverbände am 24. und 25. September über die Zukunft der Hebammen. Auch schwangere Frauen sind betroffen. Denn nun hängt es vom Schiedsspruch ab, ob sie in Zukunft noch eine Hebamme finden, z. B. für eine Hausgeburt.

Die Schiedsstelle wird aus den Krankenkassen und den Hebammenverbänden gebildet, Vorsitz und dessen Stellvertretung sind unabhängig. Zu erwarten ist, dass wie zuletzt 2013 lange verhandelt wird. Damals wurde eine Erhöhung der Vergütung für Hebammenleistungen beschlossen. Im Gegenzug wurde eine Anhebung der Qualitätsstandards vereinbart. Weitere 5 Prozent Erhöhung stünden dann zum 1.01.2015 bereit. Die Hebammen haben der Verknüpfung von Honorarsteigerungen und Qualitätskriterien ausdrücklich zugestimmt. Und sie haben geliefert: Über die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe wurde ein fundiertes Qualitätsmanagement entwickelt; Notfallmanagementtraining, Handbücher und jährliche Qualitätsberichte wurden vorgelegt. Nicht geliefert haben die gesetzlichen Krankenkassen. Der Vertrag kam nicht zustande und die Hebammen warten seit Januar auf die Erhöhung. Auch die Erstattung der gestiegenen Haftpflichtkosten steht auf der Kippe. Nun ist die Schiedsstelle dran.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen stellt für eine Einigung unzumutbare Forderungen. Er fordert einen Ausschluss von Hausgeburten aus der Erstattungspflicht, wenn der errechnete Geburtstermin nicht eingehalten wird. Das ist absurd, denn welches Kind kommt schon exakt am errechneten Termin zur Welt? Nun sollen Frauen, die den Termin überschreiten, zusätzlich einen Frauenarzt oder eine Frauenärztin aufsuchen. Das ist nicht nur eine zusätzliche Hürde - vor allem an Wochenenden oder auf dem platten Land. Es ist ein weitreichender Eingriff in die Berufsfreiheit der Hebammen. Bisher ist für eine Geburt kein Rezept oder eine ärztliche Überweisung nötig. Eine Entbindung ist ein natürlicher Vorgang, keine Krankheit. Hebammen betreuen regelrechte Geburten allein. Jede Geburt muss mit einer Hebamme stattfinden, eine Hinzuziehungspflicht für Ärztinnen und Ärzte gibt es nicht. Hebammen sind für die Beurteilung, ob eine Geburt normal oder problematisch verläuft, bestens ausgebildet. Deshalb weigern sie sich, willkürliche und nicht wissenschaftlich begründete Kriterien zu akzeptieren. Auch ist zu befürchten, dass Ärztinnen und Ärzte schon aus Haftungsgründen eher zur Klinikgeburt raten.

Die damalige Vorsitzende der Schiedsstelle, Prof. Herta Däubler-Gmelin, würdigte im Schiedsspruch ausdrücklich den Stellenwert „der unverzichtbaren und wertvollen Tätigkeit gerade der freiberuflichen Hebammen für unsere Gesellschaft“. Das sollten sich die Krankenkassen zu Herzen nehmen. Aber auch Bundesgesundheitsminister Gröhe lässt die vielen Bemühungen der Hebammen um eine Lösung an sich abprallen. Trotz der Elternproteste und zahlreicher Petitionen schiebt er die Lösung vor sich her. Die Hebammen sind zu Recht sauer.

Wir wünschen der Schiedsstelle ein gutes Händchen und eine weise Entscheidung. Dann muss eine langfristige Lösung für die Haftpflichtfrage auf den Tisch, so wie es sie Linksfraktion seit 2010 fordert. Ein gemeinsamer Haftungsfonds für alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitsbereich würde das Haftungsrisiko auf viele Schultern verteilen und die Prämien könnten nachhaltig sinken. Dadurch wären die Hebammen unabhängig von den kommerziellen Interessen der Versicherungsgesellschaften.