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Die Freiheit nicht der Sicherheit opfern

Periodika,

Es ist schon erstaunlich, wie schnell die Staatsparteien nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Vorschläge für neue Anti-Terror-Gesetze aus dem Hut zauberten. Zeit für Trauer um die Toten oder für Mitgefühl mit den Verletzten ließ man sich nicht. Die CSU brauchte nicht mal einen Tag, um eine „grundlegende Überprüfung der Sicherheits- und Flüchtlingspolitik“ zu verlangen. Thomas de Maizière, der Bundesinnenminister aus der Schwesterpartei, will die noch verbleibenden Reste des Föderalismus in die Tonne treten und gab am 3. Januar in der FAZ „Leitlinien für einen starken Staat“ aus inklusive Bundeswehreinsatz zum „bewaffneten Objektschutz“.

Der scheidende SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel erklärte gleichentags die Sicherheit zum „ursozialdemokratischen Thema“ (was natürlich insofern stimmt, als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schon im 19. Jahrhundert Erfahrung mit der Sicherheit – und zwar in Form der Sozialistengesetze – gemacht haben, aber so hat es Gabriel nicht gemeint). Immerhin warnte er vor einer Konzentration auf Gesetzesverschärfungen. Sagte es und vergaß seine Warnung gleich wieder, um selbst eine ganze Serie von Verschärfungen zu fordern – von der „Vereinheitlichung aller Datensysteme der Sicherheitsbehörden“ über mehr Videoüberwachung bis hin zur Abschiebehaft für „Gefährder“.

Die „Gefährder“ stehen denn auch im Zentrum des „Kompromisses“, den Innenminister und der Justizminister Heiko Maas (SPD) am 11. Januar verkündeten und der das Gesetzgebungsprogramm der Koalition bis zu den Wahlen darstellen dürfte. Festzuhalten ist hier zunächst, dass „Gefährder“ keine Beschuldigten einer Straftat sind. Der Verdacht gegen sie reicht nicht aus – und das, obwohl die Kriminalisierung im Anti-Terror-Strafrecht weit im Vorfeld konkreter strafbarer Handlungen ansetzt, obwohl der Vorwurf der Unterstützung oder der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bekanntermaßen schnell zusammengeschustert ist, obwohl Polizei und Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen das gesamte Repertoire geheimer Ermittlungsmethoden anwenden können und auch die im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum präsenten Geheimdienste mitmischen.

Die Öffentlichkeit muss darüber diskutieren

Gerade weil der strafrechtliche Verdacht nicht ausreicht, wollen die Minister künftig noch mehr Zwangsmaßnahmen auf der Grundlage des Polizei- und des Ausländerrechts ermöglichen: Elektronische Fußfesseln soll es nicht nur für bereits Verurteilte geben, die nach Verbüßung ihrer gesamten Strafe aus der Haft entlassen werden (müssen). Dafür hat der Justizminister schon einen Entwurf parat. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung für „Gefährder“ soll auch im BKA-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben werden. Ausreisepflichtige „Gefährder“ wollen die Minister auch gleich in Abschiebehaft nehmen. Und deren Dauer will man verlängern für den Fall, dass die Herkunftsländer die Papiere der Betroffenen nicht schnell genug liefern.

Die Öffentlichkeit soll nun einmal mehr darüber diskutieren, wie viel und wessen Freiheit denn für die Sicherheit geopfert werden könne. Dabei hat die Bundesrepublik schon in den 1970er Jahren und dann erneut seit dem Jahr 2001 einen Wust von Anti-Terror-Gesetzen produziert. Sie haben den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt nicht verhindert. Und gerade weil sie ihrem Anspruch, Terrorismus zu verhindern, nicht gerecht werden können, führen sie in eine nicht enden wollende Nachrüstungsspirale. Statt darüber nachzudenken, welche Maßnahme denn in einem Rechtsstaat gerade noch tragbar ist, gilt es jetzt, diese Spirale zu durchbrechen.

 

Heiner Busch ist Mitglied im Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP