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Der Verfassungsschutz schützt seine Nazis

Nachricht,

Untersuchungsausschuss tagt zu Thüringen

Von Gerd Wiegel

Nachdem der Untersuchungsausschuss zum NSU-Terror die Zeugenbefragungen zu den Morden, Bombenanschlägen und Bankrauben des NSU Ende Dezember 2012 mehr oder weniger abgeschlossen hat, ging es in der ersten Sitzung 2013 um die Zeit des Abtauchens von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 1998 und damit zentral um die Ereignisse in Thüringen. Drei Zeugen aus Thüringen waren zur Sitzung am 17. Januar 2013 geladen: Oberstaatsanwalt Gerd Michael Schultz, der als Staatsanwalt 1996/97 gegen Angehörige des Thüringer Heimatschutzes (THS) und der Kameradschaft Jena und schließlich auch gegen das Trio ermittelt hat; Kriminalhauptmeister Mario Melzer, der als Ermittler der SOKO REX ein Fachmann zur extremen Rechten in Thüringen war und intensiv gegen den THS und auch das Trio ermittelt hat und schließlich der ehemalige Vizepräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Thüringen, Peter Jörg Nocken.

Die Vorgänge in Thüringen vor und nach dem Abtauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gelten allgemein als skandalös und Ursache für alles, was später passierte. Im Zentrum steht dabei die Auseinandersetzung zwischen Polizei (LKA) und Verfassungsschutz in Thüringen, konkreter noch der Vorwurf von Seiten der Polizei, das LfV habe jahrelang seine schützende Hand über die Naziszene in Thüringen gehalten und die Ermittlungen gegen diese Szene aktiv behindert. Auch in den Vernehmungen der drei Zeugen spielte dieses Thema die zentrale Rolle. So Berichtete Oberstaatsanwalt Schultz von einem Besuch des LfV 1997 bei dem ihm nahegelegt wurde, nicht so intensiv gegen Tino Brandt zu ermitteln, der damals bereits V-Mann des LfV war. Überhaupt sei der Geheimdienst geradezu ein und ausgegangen bei der Staatsanwaltschaft und habe um einen „regen Erfahrungsaustausch“ gebeten, der jedoch sehrt einseitig gewesen sei. Im Ausschuss kursierte das Wort, die Staatsanwaltschaft sei „abgeschöpft“ worden, denn Schultz räumte freimütig ein, man habe dem LfV großzügig Einblick in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gewährt. Die gesetzliche Grundlage für diese Einsicht des Geheimdienstes konnte Herr Schultz auch auf Nachfrage nicht nennen. Der Eindruck, die Nazis in und um Jena würden durch das LfV geschützt, hatte sich nach dem Hinweis auf Tino Brandt als V-Mann auch bei der Staatsanwaltschaft festgesetzt. Anders konnte man sich die erfolglose Suche nach dem im Januar 1998 abgetauchten Trio nicht erklären: ‚Denen musste jemand helfen, aus der rechten Szene oder sonst wer‘, so umschrieb Schultz diesen Verdacht. Schließlich habe man dem LfV 22 Fragen zu diesem Vorgang geschickt, um die Verbindung des LfV zum Trio zu klären. Alle Fragen seien mit „nein“ beantwortet worden; in den sehr umfangreichen Akten aus Thüringen findet sich nichts dazu.

Zwischen 1993 und 2000 gab es ca. 100 Verfahren gegen Mitglieder des THS in Thüringen – 95 (!) davon wurden eingestellt. Im Ausschuss hieß es dazu, es habe in den 90er Jahren offenbar eine Immunität für Nazis in Thüringen gegeben.

Verantwortlich für diese vermeintliche Immunität waren, nimmt man den Zeugen Melzer als Beispiel, offensichtlich nicht die Ermittler der Polizei. Die SOKO REX, so Melzer, habe intensiv zu den verschiedene Straftaten von Nazis in Thüringen und insbesondere zu einer Serie von Anschlägen und Gewalttaten durch Mitglieder des THS ermittelt. Ausführlich stellte Melzer in seiner Vernehmung diese Ermittlungen dar, erwähnte jedoch immer wieder die Hindernisse und Hürden die ihm und seinen Kollegen in den Weg gestellt wurden. Nach Ansicht von Melzer war das LfV verantwortlich für diese Hindernisse, habe Nazis vor Durchsuchungen gewarnt und dafür gesorgt, dass die Ermittlungen der Polizei ins Leere liefen. Es sei nahezu einhellige Auffassung unter den Kollegen gewesen, dass die erfolglose Fahndung nach dem Trio vom LfV zu verantworten sei, dass dieses seine schützende Hand auch über die Flüchtigen halte. Wenngleich die zahlreichen Hinweise und Belege zum Schutz von Tino Brandt diesen Verdacht sicherlich plausibel machen, konnte bisher kein harter Beweis für diese These erbracht werden. Im Gegenteil: bekannt wurde in der Befragung, dass das LfV offensichtlich 1997 tatsächlich überlegt hatte, Beate Zschäpe als V-Person zu gewinnen, man davon aber aufgrund eines angeblichen Drogenproblems von Frau Zschäpe abgekommen sei. Der Untersuchungsausschuss wird in einer Sondersitzung im Februar den für diese Überlegung verantwortlichen LfV-Mitarbeiter als Zeugen hören.

In dieser Sondersitzung wir ebenfalls der ehemalige Vizepräsident des LfV Nocken noch einmal gehört werden. Nocken präsentierte dem Ausschuss eine Sichtweise der Dinge, die nur als uneinsichtig und unverschämt bezeichnet werden kann. Eine Stunde lang versuchte er, jede Kritik des Schäfer-Berichtes (die Schäferkommission hat die Mängel in Thüringen untersucht und dazu einen Bericht vorgelegt)  am LfV zu widerlegen, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass das LfV völlig korrekt gearbeitet habe. Zentrale Hinweise zum abgetauchten Trio, so der Vorwurf der Schäferkommission, wurden vom LfV nicht an die Ermittler weitergegeben, so dass die Suche erfolglos blieb. Nocken verteidigte das Zurückhalten dieser Informationen mit dem Hinweis auf den Quellenschutz. Letzterer sei eindeutig  wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse der Polizei, zumal es sich damals um keine besonders schweren Straftaten von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gehandelt habe. Ganz im Gegenteil zur allgemeinen Kritik am LfV sei man viel zu großzügig mit der Weitergabe von Informationen gewesen. Nockens Ausführungen gipfelten in der Behauptung, hätte man das LfV mit seinen Methoden und vor allem mit dem V-Mann Tino Brandt weiter ermitteln lassen, hätte sie das Trio gefunden und „schlimmeres verhindert“. Bis heute kann jemand wie Herr Nocken nicht verstehen, dass in vielen Fällen nicht die Dienste ihre V-Leute führen, sondern sie von diesen an der Nase herum geführt werden. Es zeigte sich eine gefährliche Parallelwelt der Geheimdienstler, die sich im Fall des NSU zu einer tödlichen Gefahr entwickelt hat. Spätestens die Ausführungen von Nocken müsse allen deutliche gemacht haben, dass sich an diesem System grundlegend etwas ändern muss und dass der Verfassungsschutz nicht reformierbar ist.