Zum Hauptinhalt springen

Der permanente Ausnahmezustand in Bayern ist kein Vorbild für ganz Deutschland

Nachricht von Niema Movassat,

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das bayerische Polizeiaufgabengesetz für kein Vorbild für das Musterpolizeigesetz. Das von Niema Movassat in Auftrag gegebene Gutachten, sieht mit der Einführung der „drohenden Gefahr“ ein Paradigmenwechsel zu den bisherigen Polizeigesetzen vor. Nun darf die Polizei in Bayern bereits dann eingreifen, wenn in absehbarer Zeit ein Angriff von erheblicher Intensität bevorsteht. Die bisherigen polizeirechtlichen Vorgaben erlaubten hingegen erst einen Einsatz von Zwangsmittel, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorlag. Die Eingriffsermächtigung bei „drohendem Gefahr“ sei, so die Begründung in dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner BKA-Entscheidung gebilligt worden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes widerspricht dieser Begründung. Denn die Entscheidung des BVerfG betraf die Regelungen des BKA-Gesetzes lediglich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Eine Aufnahme der „drohenden Gefahr“ in das allgemeine Polizeirecht schafft eine sachlich deutliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse, die über die Bekämpfung von Terrorismus hinausgehen. So darf die Polizei in fast allen Situationen eingreifen.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche Erweiterung der Eingriffsbefugnisse mit höherrangigem Recht in Einklang gebracht werden kann.

Niema Movassat erklärt:

„Der Wissenschaftliche Dienst hat zurecht Bauchschmerzen mit den Regelungen im bayerischen PAG und ist von ihrer Verfassungsmäßigkeit nicht überzeugt. Die Einführung der „drohenden Gefahr“, um Polizeibefugnisse auszuweiten, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“

Desweitern setzt sich der Wissenschaftliche Dienst kritisch mit der Einführung eines zeitlich unbefristeten Präventivgewahrsams auseinander. Kurz zur Erklärung: Es liegt weder eine Straftat vor, noch geht eine konkrete Gefahr von dem Festgenommenen aus. Die Polizei darf dann immer länger, ohne ein Gerichtsurteil, Personen festhalten. Dies ist ein enormer Freiheitsentzug und widerspricht in eklatanter Weise dem freiheitlichen Rechtsstaat.

Niema Movassat: „Die sicherheitspolitischen Fanatiker wie Söder und Seehofer greifen mit ihren Maßnahmen den Rechtsstaat an und rufen faktisch den permanenten Ausnahmezustand aus. Unendlichkeitshaft, polizeiliches Vorgehen gegen unbescholtene BürgerInnen, all das steht auf tönernen Füßen. Ich bin überzeugt davon, dass Verfassungsgerichte weite Teile des bayrischen Polizeigesetzes kippen und die Grundrechte schützen werden.“