Zum Hauptinhalt springen

Der Fall Khafagy - Ein erstes Opfer für den Anti-Terrorkampf

Nachricht von Norman Paech,

Die Bundesregierung ignorierte frühzeitige Hinweise auf Praxis der USA im Umgang mit Terrorverdächtigen

Die Beweisaufnahme im Fall des Ägypters Abdel Halim Khafagy, der im September 2001 kurz nach den Attentaten vom 11. September zusammen mit seinem Schwager Al-Jamal Opfer einer brutalen Verhaftung und Verschleppung durch SFOR-Einheiten in Sarajewo wurde, ist so gut wie abgeschlossen.

Für die Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss steht fest, dass dieser Fall tiefe und unangenehme Einblicke in die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Amerika im Anti-Terrorkampf gibt. Er erklärt, warum die deutsche Regierung in den nachfolgenden Fällen El-Masri, Kurnaz und Zammar die Verhaftung, Verschleppung und menschenrechtswidrige Behandlung dieser Menschen nicht verhinderte.

Der schlichte Grund ist: die deutsche Regierung wollte es nicht verhindern und unternimmt auch jetzt nur wenig, um die USA von ihrer Rendition-Praxis abzubringen.

Dieses Fazit belegen zahlreiche Aktenstellen und Zeugenaussagen. Für die Fraktion DIE LINKE stellt sich der Fall Khafagy vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

Anti-Terrorkampf unter dem Deckmantel der SFOR

Es ist richtig, dass es SFOR-Kräfte waren, die Herrn Khafagy, von Beruf Verleger mit Wohnsitz München, und seinen Schwager Al-Jamal verhafteten. Dies mildert die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und die USA keineswegs, sondern lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass die USA das SFOR-Mandat in Bosnien-Herzegowina für ihren rücksichtslosen Antiterrorkampf benutzte und sich dabei auch nicht scheute, die NATO-Verbündeten in Einzelfällen zu hintergehen.

Zunächst stand nicht Herr Khafagy, sondern sein Schwager im Mittelpunkt des Interesses, der für die Nummer Drei der Al-Kaida, nämlich Abu Zubaida, gehalten wurde. Allerdings klärte sich dieser Irrtum bereits nach zwei Tagen auf. Wir fragen uns, warum Khafagy dann noch bis zum 6. Oktober 2001 festgehalten wurde. Erst nachdem die Höchsthaftdauer von 72 Stunden abgelaufen war, wurde eine Gefährdung von SFOR-Kräften durch Khafagy bei der Auswertung der Asservate konstruiert., die tatsächlich jedoch nie bestand.

Die Beteiligung deutscher Stellen an der „Operation Hollywood“

Offensichtlich waren die Nachrichtendienstliche Abteilung der Bundeswehr (GENIC) sowie das BKA mit den Folgen der Festnahme Khafagys und Al-Jamals befasst. Es gibt jedoch auch deutliche Hinweise darauf, dass die deutschen militärischen und nachrichtendienstlichen Kräfte vor Ort an den brutalen Festnahmeaktionen der SFOR und der anschließenden menschenrechtswidrigen Inhaftierung und möglicherweise auch an der Befragung Khafagys beteiligt waren. Zu diesen Hinweisen gehört, dass einem hochrangigen deutschen Befehlshaber vor Ort ein detaillierter Einblick in den Ablauf der "Operation Hollywood" genannten Verhaftung Khafagys und El-Jamals gegeben wurde. Das wäre kaum möglich gewesen, wenn die deutschen und andere SFOR-Kräfte nicht durch die USA in die Aktion einbezogen worden wären. Andernfalls hätten die deutschen Verantwortlichen an dieser Stelle Konsequenzen aus dem eigenmächtigen und unabgestimmten Verhalten der USA ziehen müssen, das Gefahren für die NATO-Schutztruppen erst herauf beschwor.

Die Kenntnis der Bundesregierung

Sofort nach der Festnahme Khafagys und Al-Jamals erfolgte die Anfrage der Amerikaner um Unterstützung an das Bundeskanzleramt. Sie wurde von dort an das BKA weitergegeben. Umgehend genehmigte der Vizepräsident dort die sog. „Dienstreise“ der Beamten Zorn und Port. Im Vordergrund stand dabei nicht so sehr die Unterstützung der Amerikaner bei der Asservatenauswertung, sondern die erwartete Erkenntnis für die deutschen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Hamburger Terrorzelle und den Attentaten vom 11. September 2001. Aufgrund der Bedeutung dieses Verfahrens hielten Zorn und Port täglich das BKA auf dem Laufenden. So berichteten sie schon am 2. Oktober 2001 von den skandalösen Umständen der Inhaftierung und Befragung Khafagys: Dazu gehörten die schwere Kopfverletzung Khafagys bei der Festnahme sowie Schlafentzug, fensterlose Zellen und die fehlende anwaltliche Betreuung. Herr Khafagy hat vor allem auch durch die zu engen Handfesseln lang anhaltende Gesundheitsschäden davon getragen.

Die Behauptung Steinmeiers und Falks, dass das Thema Khafagy in der Sicherheitslage am 9. Oktober 2001 - also bereits eine Woche später - nicht angesprochen wurde, überzeugt nicht. Laut vorbereitenden Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt sowie dem BKA stand dieser Punkt auf der Tagesordnung der Sicherheitslage. Auch ein früherer Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes hat berichtet, dass die Situation Khafagys bekannt gewesen sei. Da die Sicherheitslage aufgrund der angespannten Situation damals täglich stattfand, gehen wir davon aus, dass dort spätestens am 9. Oktober 2001 über den Fall Khafagy berichtet wurde. Da es sich bei der Entsendung der beiden BKA-Beamten um die einzige derartige Unterstützung des BKA für SFOR handelte, ist davon auszugehen, dass sie auch im Bundeskanzleramt, das sie initiierte, weiter mitverfolgt wurde.

Die Rolle des Bundeskriminalamtes

Khafagy wurde anders als Kurnaz und Zammar nicht durch Angehörige deutscher Dienste befragt, zumindest nicht durch das BKA. Vielmehr haben die BKA-Beamten bei ihrem Besuch in der Eagle Base in Tuxla Anfang Oktober 2001, wohin die beiden Gefangenen gebracht worden waren, wegen der Menschenrechtsverletzungen sofort Alarm geschlagen und eine Befragung abgelehnt.

Damit erübrigen sich aber nicht alle Zweifel und möglichen Vorwürfe gegen das BKA.

Eine Befragung hätte das BKA in jedem Fall ablehnen müssen, denn ein solches Unterfangen wäre für eine Ermittlungsbehörde stets rechtsstaatlich problematisch. Die Konsequenzen zog das Bundeskanzleramt erst 2006 mit den Leitlinien zur Befragung inhaftierter Personen durch deutsche Sicherheitsdienste, die das BKA und andere deutsche Ermittlungsbehörden von solchen Befragungen strikt ausschließen.

Auch die Verwertung von Informationen durch das BKA, insbesondere Verhörprotokollen, ist rechtsstaatswidrig, wenn sie unter menschenrechtswidrigen Bedingungen - wie im Fall Khafagy- erlangt wurden.

Keine Hilfeleistung für Herrn Khafagy

Das SFOR-Mandat verleiht dem, was Herrn Khafagy zugefügt wurde, keine Legitimität.

Zwar wurde sein Anwalt verständigt, allerdings erst vier Tage nach Khafagys Festnahme. Angesichts dessen, dass Herr Khafagy bei der Festnahme eine schwere Kopfverletzung beigebracht wurde, die ohne Betäubung vor Ort von nicht fachkundigem Personal schlecht genäht wurde und er danach unter menschenrechtswidrigen Bedingungen inhaftiert war, wirkt die damalige Mitteilung des zuständigen SFOR-Juristen an den Anwalt Khafagys, dass es Herrn Khafagy gut gehe und man sich um ihn kümmere, zynisch.

Deutsche Stellen haben sich ansonsten wenig um Hilfeleistung für Khafagy bemüht. Dieser Vorwurf trifft nicht die BKA-Beamten Zorn und Port, aber die Verantwortlichen in Deutschland.

Nicht zu rechtfertigen ist, weshalb Khafagy gegen seinen Willen nach Ägypten abgeschoben wurde, obwohl ihm dort weitere menschenrechtswidrige Behandlung drohte, und nicht nach Deutschland, wo er einen gefestigten Aufenthaltsstatus besaß. Daraus erwuchs - das erkannten die Beamten Zorn und Port sehr richtig - Deutschland eine Fürsorgepflicht für Herrn Khafagy, der man auch hätte nachkommen können. Bereits Ende September war eine erste Abschiebung Khafagys nach Deutschland im Gespräch, und der deutsche Botschafter Peters hatte die bevorstehende Abschiebung nach Ägypten mitgeteilt.

Fazit: Ein erstes Opfer für den Anti-Terrorkampf

Der Fall Khafagy zeigt, dass deutsche Regierungskreise und Nachrichtendienste entgegen allen bisherigen Beteuerungen der Verantwortlichen bereits frühzeitig, vor der Ausreise des "Top-Gefährders" (so Innenminister Schäuble Ende 2005) Zammar am 27.10.2001 wussten, was Terrorverdächtigen aus Deutschland im Ausland durch die Amerikaner drohte. Es ist vollkommen unglaubwürdig, erst 2004/2005 davon durch Medienberichte erfahren zu haben.

Umso erschütternder ist es, wenn sich hochrangige deutsche Regierungsbeamte, die für die Nachrichtendienste zuständig waren, mit Nichtwissen oder gar Nichtzuständigkeit herausreden.

Offensichtlich hat man in den deutschen Sicherheitsdiensten und im Bundeskanzleramt im Oktober 2001 aus dem Fall Khafagy keine Konsequenzen ziehen wollen. Man hat zugesehen, wie die Amerikaner mit vagen, ungesicherten Informationen über Menschen aus Deutschland, die sie des Terrors verdächtigen, umgingen: menschenverachtend und menschenrechtswidrig.

Khafagy wurde damit zu einem ersten Opfer für den Anti-Terrorkampf.