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Den Haushalt in Ordnung halten

Im Wortlaut,

Foto: picture alliance/dpa

 

 

Von Christian Görke, Finanzminister des Landes Brandenburg

 

Im Land Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren wegweisende Entscheidungen für einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt getroffen. Seit 2010 betreiben wir ein Haushaltsmanagement, das sowohl die Verbesserung der Einnahmen- als auch die Effektivierung der Ausgabenseite im Blick hat. Damit stellen wir uns langfristig auf die sinkenden Zuweisungen des Bundes und der EU und auf das Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019 ein.

Positive Effekte bringen natürlich die steigenden Steuereinnahmen des Landes. Mit unserer Steuerdeckungsquote von 62 Prozent  (2009 = 50 Prozent) stehen wir an der Spitze in Ostdeutschland. Dennoch können damit allein die rückläufigen Solidarpaktmittel noch nicht aufgefangen werden.
Deshalb ist und bleibt die Haushaltskonsolidierung für Brandenburg eine ständige Aufgabe. Mit sozialem Augenmaß und Prioritäten in Bildung, Wissenschaft, Forschung und einem solidarischen Miteinander von Land und Kommunen.

Um das hinzubekommen, haben wir im Wissen um die geringen Spielräume eines Landes zur Einnahmeverbesserung eine Vielzahl kleinerer und größerer Maßnahmen in Angriff genommen. Dazu gehört Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Damit haben wir ein solides und dauerhaftes Einnahmeplus erreicht und zwar ohne dass – wie von der CDU und FDP vorhergesagt – der Bau- und Investitionssektor in Brandenburg zusammengebrochen wäre.  
Umso mehr verwundert es mich, dass im Bundeshaushalt keinerlei Vorhaben der Bundesregierung erkennbar sind, die sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmebasis des Staates beziehen, zum Beispiel zum Abbau von Steuervergünstigungen und zur Erhöhung der Einkommensbesteuerung für Spitzenverdiener.

Neben fehlenden Vorstellungen zur Verbreiterung der Einnahmebasis auf Bundesseite vermisse ich zielführende Planungen zur Fortführung des Solidarpaktes. Unsere Überlegungen dazu liegen auf dem Tisch: ein neuer Solidarpakt nach 2019 muss für strukturell benachteiligte Gebiete in West und Ost bereitstehen. Schließlich sind die Problemlagen der strukturschwachen Regionen heute ähnlich, egal ob man ins Ruhrgebiet, in die Uckermark, nach Nordhessen oder in die Prignitz blickt. Da die Einnahmen des Bundes aus dem Solidaritätszuschlag schon heute höher sind als die Mittel, die im Rahmen des Solidarpaktes II vom Bund an die ostdeutschen Länder bis 2019 fließen, ist zu prüfen, ob nicht schon vor 2019 ein solcher Solidarpakt III für strukturschwache Regionen im Westen aufgelegt wird. Ich bin dafür, dabei das System des Solidarpaktes beizubehalten, in dem die Mittel zweckgebunden für Investitionen bereitgestellt werden. Von diesen investiven Mitteln profitieren auch die Kommunen in den Förderregionen vor Ort. Ziel des Solidarpaktes III muss es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

Anders als eine Reihe anderer Bundesländer konsolidiert Brandenburg seinen Haushalt nicht zu Lasten der Kommunen. Die Kommunen des Landes erhalten über den kommunalen Finanzausgleich sowie über zweckgebundene Zuweisungen des Landes rund ein Drittel des gesamten Landesbudgets für die Erfüllung ihrer Aufgaben bereit gestellt. Die Kommunen stehen angesichts der infolge sinkender Einwohnerzahlen absehbar zurückgehenden Kommunalfinanzen vor der Herausforderung, ihre Aufgaben so wirtschaftlich wie möglich zu erledigen, die Verwaltungskosten zu senken und dabei zugleich eine bürgernahe und effiziente Verwaltung sicherzustellen. Dabei werden sie vom Land unterstützt. Wir haben einen Demografiefaktor für besonders vom Einwohnerverlust betroffene Gemeinden eingeführt und den Finanzausgleich zwischen „reichen und armen Kommunen“ auf den Weg gebracht. Auch Regelungen, die es finanzschwachen Kommunen ermöglichen, durch finanzielle Unterstützung vom Land weiterhin eigene Investitionen voranbringen zu können, haben wir durchgesetzt. Für die kommenden fünf Jahre planen wir ein kommunales Investitionsprogramm, welches - angelehnt an das Konjunkturpaket 2 - soziale, energetische, bildungsorientierte und andere erforderliche Investitionen in den Kommunen unterstützen soll. Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Bürgermeistern und Landräten weiß ich, dass ein solches Programm begrüßt und gebraucht wird.
Ab dem Haushaltsjahr 2014 verzichten wir planmäßig auf die Aufnahme neuer Schulden. Nach Überschüssen in den Haushaltsjahren seit 2011 ist damit erstmals bereits bei Verabschiedung des Haushaltes eine Neuverschuldung nicht mehr vorgesehen. Das ist mit Blick auf künftige Generationen ein unerlässlicher Schritt. Darüber hinaus haben wir uns mit den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2015/2016 verpflichtet, künftige Haushaltüberschüsse jeweils zur Hälfte für den weiteren Aufbau einer Schwankungsreserve und den Schuldenabbau zu verwenden.

Dass das Land Brandenburg im wissenschaftlichen Bundesländerranking der uns gewiss nicht nahestehenden Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der WirtschaftsWoche mit 61,0 Punkten Platz eins im Dynamikvergleich aller 16 Bundesländer belegt hat, ist vielen Ursachen geschuldet. Aber fast fünf Jahre rot-rot haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Eine wesentliche Komponente ist in diesem Ranking die persönliche Einkommenssituation. Die in Brandenburg geltende Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen wirkt sich dabei ganz gewiss als ein positiver Beitrag aus.  

 

linksfraktion.de, 9. April 2014