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Dietmar Bartsch © Marc DarchingerFoto: Marc Darchinger

Demokratie darf sich nicht in Wahlen erschöpfen

Nachricht von Dietmar Bartsch,

Der scheidende Bundespräsident Gauck spricht sich gegen Volksentscheide auf Bundesebene aus. “Sorry, Mr. President, aber mit dieser Denkweise sind Sie im 20. Jahrhundert stecken geblieben. Die repräsentative, parlamentarische Demokratie ist weder das letzte Wort des Grundgesetzes noch der Demokratie-Geschichte”, entgegnet Dietmar Bartsch.

“Die Mehrheit der Bevölkerung ist für die Wiedererhebung einer Vermögensteuer, die die SPD vor der Bundestagswahl auch gefordert, dann aber in der Koalition mit der Union vergessen hat. Die Mehrheit der Bevölkerung war und ist gegen Kampfeinsätze der Bundeswehr, die von allen Regierungskoalitionen sei 1998 immer wieder beschlossen und verlängert wurden, obwohl dieses Kriegseinsätze weder die Krisen vor Ort gelöst und schon gar nicht zu mehr Sicherheit in unserem Land geführt haben”, so Bartsch.

Demokratie dürfe sich nicht nur in Wahlen erschöpfen. Bartsch erinnert daran, dass das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 2 bestimmt, dass das Volk seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt. Diese Möglichkeiten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nur auf kommunaler Ebene und in den Ländern, für die Bundespolitik praktisch überhaupt nicht. DIE LINKE hat bereits in der vorangegangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf (PDF) zur Volksgesetzgebung vorgelegt.

Darin zeichnet DIE LINKE auf, wie die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Politik direkt zu beeinflussen, erweitert und auch auf die Bundesebene übertragen werden können. Im ersten Schritt können Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Für den zweiten Schritt - dem Volksbegehren - bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung). Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet als dritten Schritt ein Volksentscheid statt, über den die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.