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»Das Prinzip 'Vermittlung auf Augenhöhe' muss das Grundprinzip in den Jobcentern werden«

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Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende für verfassungswidrig und ruft deshalb Bundesverfassungsgericht an

Ein Mitarbeiter in der Poststelle des Sozialgerichts Berlin hinter Aktenstapeln von Hartz-Klagen Foto: ddp images/Steffi Loos


Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Damit wird Karlsruhe diese Frage erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Die 15. Kammer des Gerichts in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz IV-Beziehende beispielsweise Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Am 18. Mai war der Abbau von Langzeiterwerbslosigkeit Thema einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages. Der als Sachverständiger geladene Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen betonte, wie wichtig die Stärkung der Rechtsposition der Erwerbslosen sei. Die bestehende Machtasymmetrie im System Hartz IV - Erwerbslose haben kaum Rechte, während  die Jobcenter mit Sanktionen arbeiten - sei zu durchbrechen, statt die Betroffenen an den Rand der Verzweiflung zu bringen. Es bestehe eine absolute Notwendigkeit, Schritte zur Eingliederung im Einvernehmen festzulegen. Dies gelinge nur auf Augenhöhe. Ein Vertrauensverhältnis sei notwendig, damit die Passgenauigkeit der Maßnahmen erreicht werden kann.

Die Richter in Gotha urteilten in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld II (ALG II) bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in seinem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden.

Die Überwindung der Hartz-Sanktionen ist Bestandteil des Fünf-Punkte-Programms zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit, das DIE LINKE im November 2014 vorgelegt und über das Bundestag in der letzte Plenarwoche beraten hat. "Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, das heißt mehr Unterstützung und mehr Geld in diesem Bereich. Damit wird auch die Position von Erwerbslosen gestärkt, und sie stehen nicht ständig als Bettler und Bittsteller im Jobcenter. Wir brauchen eine individuelle Vermittlung. Das Prinzip 'Vermittlung auf Augenhöhe' muss das Grundprinzip in den Jobcentern werden. Dazu braucht es aber mehr und besser geschultes Personal. Vor allen Dingen muss Schluss sein mit den Sanktionen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sozialversicherungspflichtiger, gemeinwohlorientierter und ordentlich bezahlter Arbeit. Regeln Sie endlich den Passiv-Aktiv-Transfer! Damit würden Sie Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren", fasste Sabine Zimmermann die notwendigen Schritte des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zusammen.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.