Ex-BGH-Richter Wolfgang Neskovic (Linke) hält das BKA-Gesetz für verfassungswidrig und fordert eine parlamentarische Kontrolle des Bundeskriminalamtes.
Herr Neskovic, die Koalition preist das BKA-Gesetz als bestes Polizeigesetz weltweit. Können Sie sich dem anschließen?
Auf gar keinen Fall. Das BKA-Gesetz wird die Beziehung zwischen Bürgern und Staat, die ganze Republik grundlegend verändern. Künftig wird es nicht mehr heißen: "Im Zweifel für die Freiheit", sondern: "Im Zweifel für die Sicherheit."
Die neuen BKA-Kompetenzen stehen den Länderpolizeien aber doch schon heute zu.
Das ist zwar inhaltlich richtig, aber es macht trotzdem einen gewaltigen Unterschied, ob ein kleines Landeskriminalamt etwas darf oder eine Großbehörde wie das BKA mit seinen personellen, finanziellen und technischen Möglichkeiten - das noch dazu länderübergreifend agieren kann. Dadurch wird ein wichtiger Schutzmechanismus beseitigt, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach den Erfahrungen der NS-Zeit geschaffen hatten, um zu verhindern, dass nochmal in Deutschland eine zentrale Sicherheitsbehörde entsteht; eine Spitzelzentrale, die alles weiß und alles darf.
Eine Spitzelzentrale?
Ja, das BKA wird künftig Kompetenzen von Geheimdiensten und Polizei unter einem Dach besitzen. Es darf bei Terrorverdacht, also im Vorfeld einer möglichen Straftat tätig werden, darf heimlich Wohnungen abhören, mit Kameras überwachen und Privatcomputer ausspähen - und kann dann anschließend Verdächtige gleich noch selbst verhaften…
Aber doch nur mit richterlicher Genehmigung!
Ein richterlicher Beschluss wird in solchen Diskussionen immer als das wirksame Kontrollinstrument angeführt, dass alle anderen Kontrollmechanismen ersetzen kann. Doch das ist er nicht. In der Praxis werden die Anträge auf Überwachung überwiegend von jungen, unerfahrenen und zeitlich überlasteten Richtern bearbeitet. Da bleibt oft gar kein Raum mehr für eine eingehende Prüfung. Ich plädiere daher dafür, künftig nur noch erfahrene Richter mit solchen Fällen zu betrauen.
Muss auch das BKA ihrer Meinung nach künftig besser kontrolliert werden?
Wir brauchen auf jeden Fall eine parlamentarische Kontrolle des BKA. Es ist völlig widersinnig, dass der Bundestag Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst kontrolliert, dass BKA aber unkontrolliert bleibt - obwohl es bald geheimdienstliche wie auch operative Befugnisse besitzt.
Wie sähe die Kontrolle?
Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte regelmäßig über die Aktionen des BKA informiert werden, so wie heute schon bei BND und Verfassungsschutz üblich.
Oppositionspolitiker haben angekündigt, in Karlsruhe gegen das Gesetz zu klagen. Räumen Sie als Bundesrichter solchen Klagen denn Chancen ein?
Ich halte das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig. Kritisch ist dabei vor allem die Online-Durchsuchung. Bei der Ausspähung von Computern ist meines Erachtens der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung nicht mehr hinreichend geschützt.
Interview: Steffen Hebestreit
Frankfurter Rundschau, 12. November 2008

"Das BKA wird zu einer Spitzelzentrale"
Im Wortlaut
von
Wolfgang Neskovic,