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COVID-19: Über zwei Drittel der gemeldeten Arbeitsunfälle nicht anerkannt

Nachricht von Jutta Krellmann,

Bis zum 30. April 2021 wurden 119.675 Anzeigen auf Verdacht von COVID-19 als Berufskrankheit gestellt und 71.232 Fälle anerkannt. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von knapp 60 Prozent. Etwa sieben von zehn Anzeigen wurden bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gestellt, etwa 60 Prozent davon wurden anerkannt. Das zeigen Zahlen, die Jutta Krellmann bei der Bundesregierung erfragt und ausgewertet hat.

Von 20.392 gemeldeten Fällen von COVID-19 als Arbeitsunfall wurden 6.107 anerkannt, dies entspricht Anerkennungsquote von knapp 30 Prozent. Die meisten wurden bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gemeldet. Die Anerkennungsquote bei den Unfallkassen liegt bei knapp 45 Prozent, bei der BGN bei etwa 14 Prozent.

Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurden zwei Anzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit gestellt, beide wurden abgelehnt. Bei der SVLFG wurden 32 Arbeitsunfälle aufgrund von COVID-19 gemeldet, bislang wurde keiner anerkannt.

Die Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats (ÄSVB) zu Covid-19 sind noch nicht abgeschlossen. Das ÄSVB gibt gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Soziales Empfehlungen und Stellungahmen ab, ob auch andere Berufsgruppen und Tätigkeiten für Covid-19 als Berufskrankheit in Betracht kommen. Diese Frage wird vom ÄSVB anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse und Studien zu Covid-19 geprüft. Nach aktuellem Stand konnte ein vergleichbares Infektionsrisiko bei anderen Berufsgruppen bisher noch nicht festgestellt werden.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert:

„Wer bei seiner Arbeit an Corona erkrankt, muss sich auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen können. Angesichts hunderttausender schwer Erkrankter und zunehmender Langzeitfolgen glaubt doch kein Mensch, dass sich nur so wenige bei der Arbeit angesteckt haben. Es darf nicht sein, dass berechtigte Ansprüche ins Leere laufen, damit die Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung niedrig bleiben. Hier brauchen wir volle Transparenz und eine klare Linie. Als LINKE fordern wir einen Weg der Anerkennung für alle: Corona muss für jede Beschäftigtengruppe als Berufskrankheit anerkannt werden können. In der Pandemie ist dies letztlich eine politische Frage, die politisch beantwortet werden muss. Außerdem brauchen wir endlich Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten flächendeckend und in jedem Bundesland “.

Die Auswertung der Ergebnisse im Einzelnen können Sie hier als PDF herunterladen.