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CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen

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Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Insbesondere der Investitionsschutz mit einem Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus ist hoch umstritten. Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards hingegen werden kaum beachtet. DIE LINKE fordert die Ablehnung des Freihandelsabkommens. Über den Antrag berät am 27. Februar der Bundestag.

Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Insbesondere der Investitionsschutz mit einem Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) ist hoch umstritten. Aktuell ist zu diesem Problemkomplex ein umfangreiches „Reformpapier“ sozialistischer/sozialdemokratischer Regierungs- und Parteichefs vorgelegt worden. Die Problematik Investitionsschutz findet sich parallel im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP). Gegen beide Abkommen haben sich bereits mehr als 1,5 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger in einer selbstorganisierten Initiative ausgesprochen.

Mindestens ebenso problematisch wie der Investitionsschutz ist die im TTIP geplante und im CETA-Vertragstext bereits enthaltene verstärkte regulatorische Kooperation zwischen der EU und Kanada in einem noch zu schaffenden, aber nicht klar definierten Gremium. Hierüber könnte der politische Meinungsbildungsprozess in den Parlamenten und das Gesetzgebungsverfahren auf nationaler sowie europäischer Ebene stark beeinträchtigt werden.

Der CETA-Vertragstext liegt in der englischen Fassung seit August 2014 vor und wurde im November 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung des vollständigen Textes ist erst nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung für das daran anschließende Ratifizierungsverfahren vorgesehen und wird so erst Ende 2015 vorliegen. Folglich sind der 521 seitige CETA-Vertragstext und die mehr als 1.000 Seiten langen Anhänge für eine detailliert parlamentarische Prüfung bis heute kaum nutzbar. Insbesondere eine belastbare Bewertung zentraler Begriffe und ihrer Abgrenzungen, der jeweiligen Geltungsbereiche der formulierten Investitions- und Handelsregeln sowie die gesetzgeberischen Folgen sind damit im Detail kaum möglich.

Nach Sichtung des CETA-Vertragstextes und unter Berücksichtigung von zahlreichen Stellungnahmen aus der Wissenschaft und Politik, von Verbänden und Nicht-Regierungsorganisationen sowie aus den EU-Mitgliedsstaaten in den zuständigen Gremien lässt sich generell festhalten, das der Vertragstext den Wortmeldungen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der EU-Kommission widerspricht. Diese behaupten zu Unrecht, dass europäische Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich gewahrt werden würden. Darüber hinaus hebeln die Formulierungen zum Investitionsschutz und Streitschlichtungsmechanismus die regulatorische Kompetenzen der Nationalstaaten und die nationale wie europäische Gerichtsbarkeit aus (Wortprotokoll zur CETA-Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 15.12.2015; Drucksache 18/25), was indirekt das erwähnte jüngste „Reformpapier“ der sozialistischen/sozialdemokratischen Partei- und Regierungschefs bestätigt.

Im vorliegenden Vertragstext findet sich zudem eine Fülle von weit reichenden Liberalisierungsgeboten, die diese Standards entweder gefährden oder aufgrund dehnbarer Bestimmungen gar nicht garantieren können (Consolidated CETA Text, p.184). Gleichfalls widerspricht der Vertragstext der wiederholt erklärten Absicht, die öffentlichen Dienstleistungen und den Kulturbereich keinem zusätzlichen Privatisierungsdruck auszusetzen. Nur einige wenige Bereiche wie etwa die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, der Luftverkehr und audio-visuelle Dienstleistungen sind bislang explizit von den Bestimmungen des Vertragskapitels „Cross-Border Trade in Services“ ausgenommen (Consolidated CETA Text, p.188).

Trotz der breiten parlamentarischen, öffentlichen Kritik am Investorenschutz, der enthält der CETA-Vertragstext umfangreiche, einseitige Klagerechte von Unternehmen gegen die Vertragsstaaten und unklare bzw. weitreichende Begriffsbestimmungen. Die Verankerung der so genannten UNCITRAL- Transparenzregeln im CETA-Investorenschutzkapitel entkräftet in keiner Weise die grundsätzliche Kritik an der Form und der Notwendigkeit von Investor-Staat- Schiedsverfahren (ISDS), zumal den Schiedsgerichten das Recht zugestanden wird, „vertrauliche und geschützte Informationen“ zu definieren, die nicht dem Transparenzgebot unterliegen (Consolidated CETA Text, p. 174).

Der CETA-Vertragstext schreibt die seit langem u.a. von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Gewerkschaften, Verbänden und kritischen Handelsexpert/innen kritisierte Praxis fest, „drei Schiedsrichter“ (Consolidated CETA Text, pp. 472- 478), die aus privaten und an reger Klagetätigkeit interessierten Großkanzleien stammen, über die Klagen ohne Berufungsmöglichkeit entscheiden zu lassen (Consolidated CETA Text, p. 177). Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben mehrfach geäußert, dass es keiner ISDS-Verfahren bedarf, wenn Vertragsstaaten über entwickelte Rechtssysteme verfügen und allen Unternehmen – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Rechte gewähren. Diese Auffassung ist mittlerweile Minimalkonsens in der Gesellschaft.

Die laufende Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Vertragstextes wäre aktiv zu nutzen, um die umfangreichen Probleme durch detaillierte Nachbesserungen am Text einzubringen und mit anderen EU-Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Nach den vorliegenden Protokollen wird aber genau diese Minimalanforderung von der Bundesregierung bis heute gar nicht versucht. Entsprechend verkommt das stets selbst formulierte Ziel der Wahrung möglichst hoher Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards zum Lippenbekenntnis.

DIE LINKE beantragt deshalb:

  • Bundestag und den Bundesländern unverzüglich eine deutsche Übersetzung des Vertragstextes zuzuleiten und den Bundesländern nach Erhalt dieser Übersetzung hinreichend Zeit für eine qualifizierte Stellungnahme zu geben;
  • der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitzuteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen mit Kanada noch beim Freihandels- und Investitionsabkommen mit den USA (TTIP) Investor- Staat-Schiedsverfahren akzeptieren wird;
  • sich mit allen politischen und juristischen Mitteln dafür einzusetzen, dass CETA und im gleichen Sinne auch TTIP als gemischte Abkommen bewertet werden;
  • sich im Rat einer „vorläufigen Anwendung“ (provisional implementation) des CETA-Vertragstextes nachdrücklich zu widersetzen.