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Ein Polizist hält eine Kelle mit der Aufschrift: Halt Polizei © iStock/DinaSigtrix

Cannabis- und alkoholkonsumierende Führerscheininhaber gleichstellen

Nachricht von Niema Movassat,

Öffentliche Anhörung des Bundestages zum Antrag der Linksfraktion

"Die derzeitigen Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr haben nichts mit der Vermeidung ovn Gefahren für den Straßenverkehr zu tun. Natürlich will DIE LINKE nicht, dass Menschen sich bekifft ans Steuer setzen. Die aktuellen THC-Grenzwerte sind im Vergleich mit den geltenden Promille-Werten aber übertrieben hart, dass Menschen nur wegen des Besitzes - nicht des Konsums - von Cannabis der Führerschein entzogen wird, ist reine Schikane", wirbt Niema Movassat für den Antrag »Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führscheininhabern«.

 

Fragen und Antworten

Worum geht’s in dem Antrag?

Die Fraktion DIE LINKE will mit dem Antrag [PDF] beim Führerscheinentzug sowie für Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten im Zusammenhang mit dem Konsum oder Besitz von Cannabis eine vergleichbare Handhabung wie beim Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr erreichen.

Wieso stellt DIE LINKE den Antrag?

Die derzeitige Rechtslage und -praxis ist für Cannabis-konsumierende Führerscheininhaber*innen übertrieben hart im Vergleich zu Alkohol konsumierenden Führerscheininhaber*innen. Nur weil man Cannabis besitzt – nicht weil man berauscht gefahren ist – kann man bereits den Führerschein verlieren. Das geht sogar soweit, dass der Cannabisbesitz völlig unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr zum Führerscheinverlust führen kann. Bei Menschen, die Cannabis konsumiert haben, kann Tage später noch THC im Blut nachgewiesen und der Führerschein entzogen werden. Denn der für Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten derzeit angewandte Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (1,0 ng/ml) ist der wissenschaftlich niedrigst messbare Wert. Er sagt nichts über die Fahrtauglichkeit aus.

Will DIE LINKE, das Leute bekifft Auto fahren dürfen?

DIE LINKE im Bundestag will natürlich nicht, dass Menschen in Deutschland sich bekifft ans Steuer setzen dürfen. DIE LINKE im Bundestag will dass auch für Cannabis im Straßenverkehr Grenzwerte und Regelungen gelten, die auf konkrete Gefährdungen des Straßenverkehrs reagieren. Die derzeitigen Regeln stellen demgegenüber überharte Repressionen gegen Cannabiskonsument*innen mit Führerschein dar und haben mit tatsächlichen Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr nichts zu tun. De facto handelt es sich um ein Nebenstrafrecht im Verwaltungsrecht.

Was schlägt DIE LINKE im Antrag konkret vor?

DIE LINKE im Bundestag schlägt vor, dass der nachgewiesene Konsum oder Besitz von Cannabis ohne weitere Anhaltspunkte wie eine attestierte Suchterkrankung, durch Drogenkonsum verursachte Gefährdung des Straßenverkehrs oder wiederholtes Führen eines Fahrzeugs mit zu hoher THC-Konzentration im Blut, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Bei der Erforschung und Entwicklung von Messverfahren für die THC-Konzentration im Blut, soll sich auf Messverfahren konzentriert werden, die nur akute und verkehrsrelevante Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum nachweisen. Für die Bereiche der Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sollen den Blutalkoholkonzentrationswerten („Promillegrenzen“) vergleichbare THC-Grenzwerte festgelegt werden, bei deren Vorliegen tatsächlich von einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit (10 ng/ml als Pendant zur 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG) oder einer relativen Fahruntüchtigkeit (3 ng/ml als Pendant zur 0,3-Promille-Grenze bei Verkehrsstraftaten) auszugehen ist.

Woher hat DIE LINKE die vorgeschlagenen THC-Grenzwerte?

Die vorgeschlagenen THC-Grenzwerte entstammen wissenschaftlichen Untersuchungen zu Cannabiskonsum und Fahrtauglichkeit und orientieren sich außerdem an bereits bestehenden Grenzwerten in anderen Ländern.

Wie sind die Chancen für den Antrag?

Da die SPD trotz ihrer Lippenbekenntnisse für eine progressivere Drogenpolitik die repressive Linie der Großen Koalition und der CDU in der Drogenpolitik nicht verlassen wird, wird der Antrag aller Voraussicht nach vom Deutschen Bundestag nicht angenommen werden.

Wie läuft so eine Anhörung ab und wieso macht man sie?

Der Verkehrsausschuss des Bundestages wird am 24. Februar 2021 um 11:00 Uhr eine Anhörung zum Thema Cannabis und Führerschein durchführen. Die Anhörung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Die Ausschüsse des Bundestages laden zu vielen Anträgen und Gesetzen eine Reihe Sachverständiger ein, die mit ihrer Expertise Anstöße und Anregungen für den weiteren Beratungs- oder Gesetzgebungsprozess geben sollen.

Dabei benennen die im Bundestag vertretenen Fraktionen je nach ihrer Größe ein*e oder mehrere Sachverständige. Die Sachverständigen reichen zumeist im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen zum jeweiligen Antrag ein. Während der Anhörung haben die anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit, in mehreren Fragerunden Fragen an die anwesenden Sachverständigen zu stellen.

Was passiert nach der Anhörung?

Nach der Anhörung wird mit den gewonnen Erkenntnissen zeitnah im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages über den Antrag beraten und abgestimmt werden. Anschließend kann auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gesetzt und abschließend debattiert und abgestimmt werden.