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Bundesregierung verweigert Auskunft

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Foto: AP

 

 

Die Bundestagsfraktionen Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE haben 35 Jahre nach dem Attentat auf das Münchner Oktoberfest eine gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Karlsruhe soll klären, ob V-Leute des Verfassungsschutzes Kenntnisse über den schwersten rechtsterroristischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik hatten. Bei dem Attentat am 26. September 1980 gab es 13 Tote und 211 zum Teil schwer Verletzte.

Die beiden beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Anträge richten sich jeweils gegen die Weigerung der Bundesregierung, eine parlamentarische Kleine Anfrage vollständig zu beantworten. Beide Anfragen zielten auf Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden über den Anschlag sowie auf eine mögliche Verbindung von V-Leuten dieser Behörden zu dem Anschlag:

Kleine Anfrage der Grünen Drs. 18/3117 / Antwort der Bundesregierung Drs. 18/3259
Kleine Anfrage der LINKEN Drs. 18/3810 / Antwort der Bundesregierung Drs. 18/3985

Am 26. September 1980 explodierte nahe dem Haupteingang des Münchner Oktoberfests eine Rohrbombe. Die Explosion tötete 13 Menschen und verletzte 211 Menschen. Als Bombenleger wurde der 1959 geborene Gundolf Köhler ermittelt, der selbst bei der Explosion starb. Der Generalbundesanwalt kam am Ende der Ermittlungen im November 1982 zu dem Schluss, dass Köhler aufgrund persönlicher Probleme als Einzeltäter gehandelt hatte.

Diese Einzeltäterthese wird verschiedentlich in Frage gestellt. Gegen sie werden mehrere Indizien angeführt. So sagten Zeugen aus, sie hätten kurz vor der Explosion weitere Personen zusammen mit Gundolf Köhler gesehen. Außerdem werden Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Hintergrund des Anschlags gesehen: Gundolf Köhler hatte mit der sogenannten Wehrsportgruppe Hoffmann in Verbindung gestanden, einer neonazistischen Gruppierung, die der Bundesinnenminister Anfang 1980 verboten hatte. Nach Zeugenaussagen soll Köhler am Tatort mit Männern gesprochen haben, deren Beschreibung auf andere Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann passte. Zwei Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann sollen behauptet haben, die Gruppe sei in den Anschlag involviert gewesen.

Zum Zeitpunkt ihres Verbots soll die Wehrsportgruppe Hoffmann nach verbreiteter Schätzung etwa 400 Mitglieder gehabt haben. Zumindest eines dieser Mitglieder, Walter Ulrich Behle, war nach eigenen Angaben V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Behle war zudem eines der beiden Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann, die eine Beteiligung an dem Attentat zugegeben haben sollen.

Die Oppositionsfraktionen werfen der Bundesregierung in der Angelegenheit Auskunftsverweigerung vor. Antworten auf entsprechende Anfragen wurden immer wieder mit pauschalen Verweisen auf “den Quellenschutz”, “das Staatswohl” und den Schutz der “Arbeitsweise” der Geheimdienste abgelehnt. Diese Verweigerung jeglicher Auskünfte über die Existenz von V-Leuten sowie deren Quellenmeldungen zum Oktoberfest-Attentatskomplex wollen Grüne und LINKE nicht länger hinnehmen.