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Bundesregierung verschont Vermögen

Periodika,

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Erbschaftsteuer könnte die Chance für etwas mehr Steuergerechtigkeit sein – doch die Bundesregierung will sie nicht ergreifen.

Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist in keinem anderen europäischen Land das Vermögen so ungleich verteilt wie in Deutschland. Mittlerweile gehört dem reichsten Prozent der Bevölkerung ein Drittel des gesamten Nettovermögens, während die ärmsten 50 Prozent lediglich über 2,5 Prozent verfügen. Eine angemessene Besteuerung von hohen Vermögen könnte die Ungleichheit vermindern. Doch kaum ein Land erzielt bei den vermögensbezogenen Substanz- und Verkehrssteuern so geringe Einnahmen wie Deutschland.    Auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer leistet bislang keinen Beitrag zur Korrektur der ungleichen Vermögensverteilung. Trotz zunehmenden Erb- und Schenkvolumens stagniert der Anteil am gesamten Steueraufkommen seit Jahren bei lediglich 0,7 Prozent. Im Schnitt der Jahre 2009 bis 2013 lagen die ausschließlich den Ländern zufließenden Einnahmen bei 4,4 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht dem Niveau des Jahres 2004.    Die geringen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer resultieren vor allem aus der massiven Privilegierung von Unternehmensvermögen. So kann seit dem Jahr 2009 ein Betrieb weitgehend oder sogar vollständig steuerfrei übertragen werden, wenn in der Folgezeit einige einfach einzuhaltende Bedingungen erfüllt werden. Die Steuerbefreiungen nutzten zahlreiche Vermögende auch für die Übertragung von Privatvermögen, indem sie Letzteres in Unternehmensvermögen umwidmeten. Im Ergebnis profitieren die Superreichen am meisten, denn die Praxis zeigt, dass der steuerfreie Anteil mit der Höhe des Erbes oder der Schenkung steigt. So wurden in den Jahren 2012 und 2013 Vermögensübergänge ab 20 Millionen Euro durchschnittlich zu über 90 Prozent steuerbefreit. Die so verursachten Steuerausfälle summieren sich für die Jahre 2009 bis 2013 auf über 28 Milliarden Euro und sind damit sogar größer als die eigentlichen Einnahmen in diesem Zeitraum.   3,1 Billionen Euro werden demnächst vererbt   Das Bundesverfassungsgericht hat am17. Dezember 2014 die unbeschränkte Privilegierung von großen Unternehmensvermögen für verfassungswidrig erklärt. Bis Mitte 2016 muss der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer daher reformieren. Hierzu hat die Bundesregierung im September einen Entwurf vorgelegt. Eine Abkehr vom System der großzügigen Verschonung von Unternehmensvermögen stellt dieser nicht dar. Wie gehabt wird die massive Privilegierung von Unternehmensvermögen mit der Sicherung von Familienunternehmen und Beschäftigung begründet. Dabei ist in Deutschland bisher kein einziger Fall belegt, bei dem die Erbschaftsteuer den Untergang eines Familienunternehmens oder den Verlust von Arbeitsplätzen verursacht hat.   Nach dem Entwurf können bei geschickter Gestaltung selbst milliardenschwere Unternehmenswerte weiterhin steuerfrei übertragen werden. Zudem werden die Bedingungen für die vollständige Steuerbefreiung gelockert, und bestimmte Familienunternehmen erhalten eine Bevorzugung. Wenn überhaupt, würde durch den Vorschlag der Bundesregierung maximal ein Prozent aller Unternehmensübertragungen höher als bis jetzt belastet. Allein deshalb darf schon bezweifelt werden, ob die Vorlage verfassungsfest ist.    Nach einer aktuellen Studie werden von 2015 bis 2024 rund 3,1 Billionen Euro vererbt, so viel wie nie zuvor binnen zehn Jahren. Ein erheblicher Teil dieser gigantischen Summe wird einem sehr kleinen Teil von Erbberechtigten zufließen. Mit dem Entwurf der Bundesregierung wird die Erbschaftsteuer auch künftig nichts gegen die fortschreitende Konzentration von Vermögen bewirken.   DIE LINKE fordert daher die Abschaffung der massiven Begünstigung von Unternehmensvermögen. Um eine Existenzgefährdung von Unternehmen auszuschließen, sind bei Bedarf im Erbfall Möglichkeiten der verzinsten Stundung oder Ratenzahlung einzuräumen. Das jährliche Aufkommen aus der Erbschaftsteuer könnte so auf mindestens zehn Milliarden Euro verdoppelt werden.