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Bundesregierung: keine Distanzierung von Kooperation mit Gaddafi gegen Flüchtlinge

Nachricht von Ulla Jelpke,

Zur "Kontrolle der Migrationsströme", sprich zur aktiven Behinderung der Flucht schutzbedürftiger Menschen aus Eritrea, Somalia, Irak, Afghanistan und weiterer Herkunftsländer über Libyen nach Europa, hat die Europäische Union mit dem Gaddafi-Regime über eine Kooperation verhandelt. Die Verhandlungen zogen sich lange hin und hatten letztlich kein Ergebnis.

Dennoch hat die EU in dreierlei Hinsicht mit dem Regime in Tripolis kooperiert: erstens die exzessive Kooperation zwischen dem EU-Mitglied Italien mit Libyen. Italien durfte mit eigenen Schiffen in libyschen Gewässern operieren und dabei Flüchtlingsboote aufhalten und Richtung Libyen zurückschicken. Libyen unterhielt mit Geld aus Italien ein System von Auffanglagern und Abschiebeknästen, in dem gegen jegliche internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen wurde.

Zweitens die Mittelmeeroperationen der EU-Abschottungsagentur FRONTEX, über die sich auch die Bundespolizei an der rigorosen Abschottung des Mittelmeers gegen Flüchtlingsboote aus Libyen beteiligt hat.

Drittens mit einzelnen Projekten, in denen nach Angaben der Bundesregierung neben dem UN-Flüchtlingshilfswerk, dem italienischen Flüchtlingsrat, der Internationalen Organisation für Migration (IOM, ebenfalls eine UN-Einrichtung) eine nicht näher bezeichnete "libysche Nichtregierungsorganisation" beteiligt war. Es ist bekannt, dass es in Libyen keine vom Gaddafi-Clan unabhängigen Nichtregierungsorganisationen gibt, sondern solche einzig zu dem Zweck unter anderem von den Söhnen Gaddafis eingerichtet wurden, sie ein wenig Zivilgesellschaft spielen zu lassen.

In einer Kleinen Anfrage wollte die Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie die Kooperation mit dem Gaddafi-Regime im Rückblick einschätzt. Beschämendes Ergebnis: Weiterhin findet die Bundesregierung kein Wort der Distanzierung oder des Bedauerns für die jahrelange Kooperation mit Libyen.

Ganz im Gegenteil: "Auch aus Sicht der Bundesregierung setzt eine effektive Kontrolle von Migrationsströmen die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten voraus." Kein Wort zu möglichen Menschenrechtsverletzungen an schutzsuchenden Flüchtlingen in Transitstaaten, kein Wort auch davon, dass die Herkunftsstaaten zugleich auch mögliche Verfolgerstaaten sind. Selbstverständlich garniert die Bundesregierung solche Sätze mit dem Hinweis, solche Kooperationen dienten auch der "Verbesserung des Flüchtlingsschutzes".

Zumindest im Fall Libyens ist dieser Ansatz gründlich in die Hose gegangen, und auch aus anderen bevorzugten Kooperationspartnern der EU bei der Migrationskontrolle - Senegal, Marokko, Ukraine - gibt es immer wieder Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und die Abschiebung in ihre Herkunftsstaaten.

Die fehlende Distanzierung der Bundesregierung von der Kooperation mit Gaddafi bei der Flüchtlingsabwehr ist daher ein deutlicher Hinweis: egal wer nun in den Staaten Nordafrikas an die Macht kommt oder an der Macht bleibt kann sich sicher sein, von der Europäischen Union als Kooperationspartner geschätzt zu werden, wenn es gegen irreguläre Migration geht.