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Bundesregierung fördert Atomkraft im Ausland

Nachricht von Niema Movassat,

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 07. April 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Förderung der Kernenergie im Ausland durch Hermesbürgschaften der Bundesregierung“ geht hervor, dass die Bundesregierung an der Atomkraft festhält. Seit 2009 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Lieferungen im Zusammenhang mit Nukleartechnologie in Höhe von mehr als 1,4 Milliarden Euro übernommen. Des weiteren wurden 1,3 Milliarden Euro für die Fertigstellung des Kernkraftwerkes Angra 3 in Brasilien bewilligt. Zwei weitere Anträge über 37 Millionen Euro befinden sich derzeit in der Prüfung. Darüber hinaus wurden Anträge zu Lieferungen für Neubauten von Kernkraftwerken für Projektstandorte in Brasilien und China mit einem Volumen von ca. 1,3 Milliarden Euro grundsätzlich bzw. endgültig entschieden. Die Anträge für Lieferungen und Leistungen zu den russischen Anlagen Lenigradskaja und Novovoronezhkaja wurden nach Auskunft der Bundesregierung zurückgezogen, ebenso Anträge für Neubauten in Russland und Frankreich.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung das Atomausschlusskriterium bei der Vergabe von Hermesbürgschaften 2009 ausgesetzt hat, verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass die OECD-Umweltleitlinien als alleiniger Maßstab für die Umweltprüfung heranzuziehen sind. Diese sehen laut Bundesregierung keinen Ausschluss der Förderung bestimmter Technologien vor. Dies widerspricht dem Grundsatz des Bundesumweltministeriums, laut dem Projekte mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Konsequenzen von der Förderung durch Hermesbürgschaften ausgeschlossen werden sollen. Auf die Frage, wie die Bundesregierung bei der Förderung des Neubaus von Atomkraftwerken in Schwellenländern gewährleistet, dass diese modernsten sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, antwortet die Bundesregierung, dass atomaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren und die Betriebsführung kerntechnischer Anlagen generell in nationaler Verantwortung liegen.

Das dreimonatige Moratorium gilt also nicht für Bürgschaften zur Förderung von Atomtechnologieexporten – auch nicht für Exporte in Schwellenländer, in denen die Sicherheitsstandards und institutionalisierten Kontrollmechanismen weit hinter den japanischen liegen. Auf die Nachfrage diesbezüglich antwortet die Bundesregierung ausweichend, dass derzeit keine Anträge vorliegen, die entscheidungsreif wären.

Niema Movassat, der für die Fraktion Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, kritisiert, dass es vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan untragbar ist, dass die deutsche Bundesregierung den weltweiten Ausbau der Kernkraft weiterhin durch deutsche Hermesbürgschaften fördert. Er fordert die Bundesregierung auf, die Exportkreditgarantie für die Fertigstellung des Atomkraftwerks Angra 3 unverzüglich zurückzunehmen und darüber hinaus jegliche Förderung der Atomenergie durch Hermesbürgschaften ab sofort einzustellen.

linksfraktion.de, 11.04.2011