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Eine ältere Frau stütz sich auf einem Rollator © iStockphoto.com/kmatija

Bundesregierung findet doppelte Zuzahlung für den Rollator in Ordnung

Im Wortlaut von Harald Weinberg,

Kommentar von Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie   

Zuzahlungen sind ungerecht. Wenn sogar eine doppelte Zuzahlung verlangt wird, dann kann man von Abzocke sprechen. Der folgende Vorfall in Baden-Württemberg zeigt exemplarisch, wie undurchsichtig das Gesundheitssystem derzeit ist. Der Betroffene, Herr X, möchte anonym bleiben.

Im März 2016 teilte ein Sanitätshaus im drittgrößten Bundesland Herrn X mit, dass für seinen Rollator eine neue Zuzahlung in Höhe von 10 Euro fällig sei. Das Merkwürdige: Der Rollator war intakt, Herr X hatte seine 10 Euro bereits 2011 entrichtet. Also wandte er sich an seine Krankenkasse AOK. Die teilte mit, die „erste Pauschale“ sei nach fünf Jahren abgelaufen und ein neues Rezept sei notwendig, damit das Sanitätshaus einen neuen fünf-Jahres-Zeitraum mit der Kasse abrechnen könne. Entsprechend sei also wieder eine Zuzahlung fällig. Herr X legte Widerspruch gegen die zweite Zahlung ein. Laut Sozialgesetzbuch ist eindeutig, dass für einen verschriebenen Rollator nur einmal eine Zuzahlung fällig ist. Nachdem die AOK seinen Widerspruch abwies, klagte Herr X. Noch vor der Verhandlung ruderte die Krankenkasse zurück und teilte im Frühjahr 2017 mit, auf die weitere Zuzahlung zu verzichten.

Zuzahlungen treffen chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Wir haben den Fall zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu fragen, ob sie mehrmalige Zuzahlungen für auf Dauer verordnete und nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Rollatoren für rechtswidrig hält. Wir wissen, dass CDU/CSU und SPD Zuzahlungen, egal wie oft und in welchem Umfang, nicht als Problem sehen. Entsprechend lautete die Antwort: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine erneute Zuzahlung des Versicherten mit den Zuzahlungsregeln vereinbar.“ Darüber hinaus konnte die Bundesregierung nicht beantworten, wie viele gesetzliche Versicherte womöglich zweimal für Hilfsmittel zahlen mussten. Daten würden dazu nicht vorliegen.

Nun stellt sich die spannende Frage, wie die AOK Baden-Württemberg sowie auch andere Krankenkassen reagieren würden, wenn viele andere Versicherte in ähnlichen Fällen ebenfalls die Zuzahlung verweigern würden. Müssten die dann alle nicht bezahlen? Hier ist eine rechtliche Klarstellung notwendig, aber wie so oft sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Zugleich zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Betroffene sich wehren.

Das Verhalten der AOK in dem konkreten Fall ist die Folge des Wettbewerbs, den die bisherigen Bundesregierungen in die Gesundheitsversorgung getrieben haben. Werden Krankenkassen dem Markt ausgesetzt, entsteht finanzieller Druck, ihre eigenen Vorteile über die Interessen der Versicherten zu stellen. Diese Entwicklung muss beendet werden, das Gemeinwohl muss im Vordergrund stehen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, alle Zuzahlungen abzuschaffen. Stattdessen soll durch die Solidarische Gesundheitsversicherung die Gesundheitsversorgung auf eine solide und gerechte Grundlage gestellt werden. Damit könnte der Krankenkassenbeitrag auf rund 12 Prozent gesenkt werden, obwohl Zuzahlungen und Zusatzbeiträge entfallen und alle medizinisch notwendigen Leistungen übernommen würden.