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Bundesregierung blockiert 268 Twitteraccounts

Nachricht von Niema Movassat,

Von Niema Movassat, Obmann für DIE LINKE im Rechtsausschuss des Bundestages

 

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir (BT-Drucksache 19/1522) bestätigt die Bundesregierung, dass mindestens 268 Nutzerinnen und Nutzer beim Mikroblogging-Dienstes Twitter durch sie und ihre Bundesministerien- und behörden blockiert wurden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Denn 22 Bundesministerien und Bundesbehörden führen überhaupt keine Statistik über die blockierten Nutzerinnen und Nutzer. Als Begründung für die nicht Erfassung wird angegeben, dass diese „technisch nicht möglich“ sei.  

Die Blockaden sorgen dafür, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Beiträge der Ministerien und Behörden nicht mehr angezeigt werden. Auch ein „teilen“ der Beiträge oder eine Kommentierung ist nicht mehr möglich.

Die Blockaden werden in den Ministerien nicht durch juristisches Fachpersonal geprüft, sondern durch die Redaktionen selbst durchgeführt. Einen verbindlichen Leitfaden oder transparente Standards gibt es zumeist nicht. Dies ist in Hinblick auf die betroffenen Grundrechte, die Informations- und Meinungsfreiheit, höchst problematisch.
Offensichtlich ist der Bundesregierung die Tragweite ihres Handelns bei Twitter nicht bekannt. So kann es nicht ausgeschlossen sein, dass viele zu Unrecht blockiert werden. Zumal klare und nachvollziehbare Kriterien für das Blocken von Nutzern durch die Bundesregierung fehlen.

Die Bundesregierung behauptet zudem, dass Blockaden unter anderem aufgrund von strafrechtsrelevanten Inhalten erfolgen würden. Dies wäre nachvollziehbar. Aber in keinem einzigen (!) Fall wurde Strafanzeige gegen eine Nutzerin oder einen Nutzer erstattet wegen eines Tweets.

Außerdem geht aus der Kleinen Anfrage hervor, dass im Rahmen der Blockaden nicht geprüft wird, ob es sich bei den Nutzerinnen und Nutzern um Journalistinnen und Journalisten handelt. Das ist besonders verantwortungslos. Denn dadurch wird die Pressefreiheit verletzt.

Notwendig wäre, dass die Bundesregierung einheitliche Standards für ihre Aktivitäten in sozialen Medien entwickelt. Es muss transparente Richtlinien geben. Wenn User blockiert werden sollen, muss dies vorab rechtlich durch Fachpersonal geprüft werden. Dem User müssen die Blockade und ihre Gründe mitgeteilt werden. Nur so kann der Grundrechtschutz gewahrt werden. Denn das Grundgesetz gilt für die Bundesregierung und ihre Behörden auch bei Twitter, Facebook und Co.