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Bundesfinanzpolizei – eine Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde

Positionspapier,

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10./11. Januar 2013

  1. Die Bundeszollverwaltung wird in eine selbstständige originär polizeilich ausgerichtete Bundesfinanzpolizei – verfassungsrechtlich eine Polizei mit begrenzten Aufgaben – und in eine administrativ-fiskalisch ausgerichtete Bundesfinanzverwaltung getrennt.
  1. Diese neue Bundesfinanzpolizei bleibt im Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministeriums. Ihre Ausgestaltung als Polizei mit begrenzten Aufgaben verstößt nicht gegen die Polizeihoheit der Länder.
  1. Zentrale Aufgaben der Bundesfinanzpolizei sind die Bekämpfung von Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung, von Geldwäsche, von Außenwirtschaftskriminalität, von organisiertem Schmuggel von zum Beispiel Waffen, artengeschützen Tieren und Pflanzen, von Verstößen beim Verbraucherschutz (z.B. kontaminierte Lebensmittel), also von Kriminalitätsformen, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geld,- Wirtschafts-, und Handelsbeziehungen stattfinden.
  1. Bundespolizei und Bundeskriminalamt werden dahingehend überprüft, einzelne Bereiche und Schnittstellen, wie die Abteilung Wirtschafts- und Finanzkriminalität (BKA) oder die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe, an die neue Bundesfinanzpolizei zu überführen.
  1. Der Bundesfinanzpolizei sollen keine zusätzlichen Kompetenzen zugesprochen werden. Bisherige Kompetenzen und Befugnisse, wie besondere Ermittlungsmethoden oder besondere Methoden der Informationsbeschaffung (vom V-Leute-System bis zum Abhören) müssen sogar kritisch überprüft werden.
  1. Die Bundesfinanzpolizei soll einfach aufgebaut sein:
  • Abschaffung des dreigliedrigen Verwaltungsaufbaus
  • weg von der regional zersplitterten Struktur hin zu einer Bündelung der Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungseinheiten mit einheitlicher Führung und Fachaufsicht
  1. Die Trennung der unterschiedlichen Bereiche der bisherigen Bundeszollverwaltung soll sich in einer spezialisierten kriminalistischen und fiskalisch orientierten Ausbildung niederschlagen.
  1. Die Einhaltung gesetzlicher und bürgerrechtlicher Standards soll ein dem Bundestag verantwortlicher Bundesfinanzpolizeibeauftragter übernehmen, um die allgemeine Kontrolle der neuen Bundespolizei durch ein neu zu schaffendes parlamentarisches Kontrollgremium mit umfassenden Berichtspflichten zu ermöglichen.
  1. Die Bildung einer Bundesfinanzpolizei muss mit der Aufnahme der Vollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz und der Einführung eines eigenen Laufbahnrechtes vergleichbar mit den Regelungen bei der Bundespolizei einhergehen.