Zum Hauptinhalt springen

Berufskrankheiten: Rekordhoch bei den Ausgaben

Nachricht von Jutta Krellmann,

Jutta Krellmann hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Gesamtausgaben für anerkannte Berufskrankheiten, der Zahl der Arbeitsmediziner in Deutschland und der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten gefragt. Die Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) liegt jetzt vor.

Die Gesamtausgaben für anerkannte Berufskrankheiten durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sind in den letzten zehn Jahren um ein Drittel auf über 1,6 Milliarden Euro jährlich angestiegen. Über die Hälfte der Kosten entfällt auf fünf der 80 anerkannten Berufskrankheiten (56 Prozent). Auf die drei von Asbest verursachten Berufskrankheiten entfallen fast 40 Prozent aller Kosten, vor zehn Jahren waren es weniger als ein Drittel.

Die Zahl der Arbeitsmediziner/innen in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren konstant geblieben, während die Zahl der Erwerbstätigen um 10 Prozent gestiegen ist (40 auf 44 Millionen).[1] Allerdings sind mehr als die Hälfte der Arbeitsmediziner/innen über 65 Jahre alt. 2007 war es lediglich jeder Dritte.  Nur etwa jeder Achte ist unter 50 Jahre alt (2007: ein Viertel). Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. In Deutschland gibt es noch 20 Lehrstühle für Arbeitsmedizin. In den drei Bundesländern Brandenburg, Bremen und dem Saarland gibt es keinen. Die Lehrstühle in Essen, Hannover und Heidelberg sind in den letzten Jahren weggefallen.

Psychische Erkrankungen fehlen weiterhin in der Liste der Berufskrankheiten. Forschung der Bundesregierung speziell zu psychischen Erkrankungen als Berufskrankheit gibt es daher nicht. Die DGUV gibt etwa 228 Millionen Euro jährlich für die Verhütung und mehr als 13 Millionen Euro für die Erforschung von Berufskrankheiten aus. Beide Ausgaben sind in den letzten zehn Jahren um mehr als ein Fünftel angestiegen.

Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert:

„Die Reform bei den Berufskrankheiten ist überfällig. Aber dass psychische Erkrankungen völlig außen vor bleiben sollen ist nicht hinnehmbar. Wir wissen doch, dass Stress bei der Arbeit krank macht. Wer ausgebrannt aus dem Berufsleben ausscheidet, muss entsprechend entschädigt werden. Doch soweit sollte es gar nicht kommen. Arbeit darf nicht krank machen. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Deshalb ist eine Anti-Stress-Verordnung längst überfällig. Sie bedeutet klare und verbindliche Richtlinien, um Stress bei der Arbeit einzudämmen.“


[1] Quelle: Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/01/PD19_001_13321.html, abgerufen am 13.11.2019.


Die Auswertung der Ergebnisse im Einzelnen können Sie hier als PDF herunterladen.

Weitere Informationen über die Reform des Berufskrankheitenrechts finden Sie hier