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Bericht 1. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss am 21./22. Mai 2015

Nachricht,

 

Der NSA-Untersuchungsausschuss, der inzwischen mit BND-Ausschuss, oder Untersuchungsausschuss Massenüberwachung besser beschrieben wäre, tagte am 21. und 22. Mai jeweils bis nach Mitternacht.

Es waren Zeugen geladen, die Licht auf die Selektoren-Problematik werfen sollten: der Sachbearbeiter W.O., der im August 2013 festgestellt hatte, dass die NSA mit Hilfe des BND deutsche und andere europäische Ziele überwacht sowie die zuständigen Unterabteilungsleiter für die BND-Abteilungen Nachrichtengewinnung und –bearbeitung W.K. und D. B. sagten am Mittwoch aus. Am Donnerstag erschienen Hartmut Pauland, BND-Abteilungsleiter für die Technische Aufklärung, und der BND-Präsident Gerhard Schindler vor dem Ausschuss.
Die Fraktion DIE LINKE hatte mit den Grünen erneut eine Sondersitzung für Freitag beantragt, in der endlich Innenminister De Maizière aussagen sollte. De Maizière war von 2005 bis 2009 Kanzleramtsminister und damit im Bundeskanzleramt zuständig für die Kontrolle der Geheimdienste. Er muss die entscheidende Frage beantworten können, ob der BND das Kanzleramt über die Selektoren informiert hat, mit denen die NSA in den Daten des BND nach Informationen über die Firmen EADS und Eurocopter gesucht hat.

Der Ausschussvorsitzende Sensburg, CDU, der die Sitzungen des Untersuchungsausschusses einberufen muss, hat den Antrag mit dem Argument abgelehnt, es sei nicht sachgerecht, in dieser Woche eine weitere Sitzung abzuhalten. Angesichts der vielfach wiederholten Beteuerung aus beiden Koalitionsfraktionen, den Selektoren-Skandal zügig und rückhaltlos aufklären zu wollen, wirkt die Entscheidung wenig überzeugend. Tatsächlich verhindert die Koalition die Aufklärung und versucht, die brisanten Zeugen im Zeitplan so weit nach hinten zu schieben, bis das öffentliche Interesse wieder eingeschlafen ist.

Auch der Antrag von LINKE und Grünen, die Bundesregierung müsse die Selektorenliste umgehend vorlegen oder aber ihre Ablehnung bis zum 01.06.2013 zu begründen, wurde mit einem Verfahrenstrick der Ausschussmehrheit vertagt. Solange die Bundesregierung nicht formal erklärt, dass sie die Selektoren nicht vorlegen wird, kann die Opposition nicht gegen die Entscheidung klagen. Hier verhält sich die Koalition ähnlich wie bei der Entscheidung zu Edward Snowden: Ohne eindeutige Ablehnung kann nicht geklagt werden.

Einen Sonderermittler, wie von der SPD vorgeschlagen, lehnt die LINKE ab, denn er kann die Aufklärung durch den Ausschuss nicht ersetzen.

Die Zeugen der beiden Sitzungen haben wenig zur Aufklärung beigetragen. Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE vor der Presse dazu: „Die Kooperation zwischen der NSA und dem BND war völlig unkontrolliert. Die Verantwortungsebene, ob es Abteilungsleiter oder BND-Präsident sind, haben nicht gewusst, was tatsächlich in Bad Aibling passiert: welche Selektoren durch die USA bereitgestellt werden, welche Daten an die NSA geliefert werden. Eines ist deutlich geworden: Es fehlt auch auf dieser Ebene jedes technisches Verständnis dafür was es heißt, wenn heute Internet-Verkehr massenhaft am Kabel oder auf anderen Wegen erfasst. Das ist ein Organisationsverschulden und keine Petitesse, die jetzt einfach nachzuholen ist und für die man sich vor dem Ausschuss dann entschuldigen kann und sagen, damit sei die Sache dann geregelt, weil es damit auch um die Möglichkeit geht, dass Rechtsverstöße stattgefunden haben: dass nicht nur Verkehre deutscher Bürger erfasst wurden, sondern massiv auch europäische Interessen verletzt wurden. Es ist deutlich geworden, dass es ein Spiel innerhalb des BND gibt, bei dem einzelne Mitarbeiter, auch auf höherer Ebene, versuchen, die Verantwortung für diesen Vorgang auf sich zu ziehen, um bestimmte politische Fragen, die jetzt im Raum stehen, nämlich: Warum war das Kanzleramt nicht involviert, warum funktioniert das Prinzip nicht, dass besondere Vorkommnisse nach oben meldet, warum gibt es abgeschottete Abteilungen, die anscheinend auf mündlicher Basis Verabredungen treffen, Dinge zu tun, die auch damals schon rechtswidrig waren.“

BND-Präsident Schindler lieferte eine Performance ab, deren Hauptaussage sein sollte, dass der BND erkannt hat, dass Fehler gemacht wurden und dabei sei, diese engagiert auszubessern. Dafür seien allerdings mehr Ressourcen nötig – ein Thema, dass sich durch die Aussagen aller BND-Zeugen zieht und schon andeutet, dass ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses sein soll, dass der BND besser ausgestattet werden soll.

In der sowohl souveränen, als auch zerknirscht präsentierten Aussage fanden sich dennoch verschiedene Brüche. So erklärte Schindler auf die Frage von Martina Renner nach den rechtlichen Grundlagen dafür, wenn der die USA in BND-Datenbanken nach europäischen Interessen sucht, dass es nicht gegen die Gesetze verstoßen, wenn der BND den Elysée-Palast, den Sitz der französischen Regierung ausspionierte. Die ungezügelte Weitergabe von Roh- und Metadaten letztlich ohne rechtliche Schranken stattfinden ist für Schindler kein Problem.