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Befristungen ohne Sachgrund und Kettenverträge gehören verboten

Nachricht von Jutta Krellmann,

 

 

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 17. August 2015 auf die Schriftliche Frage von Jutta Krellmann zum Anteil befristeter Neueinstellungen je nach Betriebsgröße und zur regionalen Befristungsquote geht hervor:

Je größer ein Betrieb ist, desto höher liegt bei Neueinstellungen der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen. Während durchschnittlich 45 Prozent der neu geschlossenen Arbeitsverträge in Deutschland befristet sind, was nahezu die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge sind, liegt die Quote bei großen Unternehmen mit 70 Prozent deutlich darüber.

In Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten stieg die Quote der Befristungen bei Neueinstellungen von 56 Prozent im Jahr 1997 (alle Jahresdaten jeweils auf das erste Halbjahr bezogen) auf 70 Prozent im Jahr 2014. Mittlere Betriebe mit einer Belegschaft zwischen 251 und 1.000 Beschäftigten befristen 66 Prozent der Neueinstellungen.

Die Gruppe der kleinen und mittleren Betriebe mit 51 bis 250 Beschäftigten befristet rund die Hälfte aller Neuverträge. Diese Quote ist seit rund zehn Jahren relativ stabil. Die Summe der befristeten Neueinstellungen hat sich in diesem Zeitraum jedoch nahezu verdoppelt, da ein starker Zuwachs in dieser Betriebsgruppe zu verzeichnen ist.

Bei kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten liegt die Quote der Befristungen bei Neuverträgen deutlich unterhalb des Durchschnitts. Seit Ende der 90iger Jahre ist sie relativ konstant. Aber selbst Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten befristen 22 Prozent ihrer Neueinstellungen- dies, obwohl Betriebe unter 10 Beschäftigten keinem Kündigungsschutz unterliegen. 

“Wenn große Betriebe mehr befristen als kleine, dann liegt das sicher nicht daran, dass diese mehr Probleme haben. Arbeitgeber befristen Arbeitsverträge nicht aus Not. Sie machen es, weil sie es können. Die Zwei-Klassengesellschaft am Arbeitsmarkt manifestiert sich vor allem in größeren Betrieben”, kommentiert Jutta Krellmann die Antwort der Bundesregierung.

Die regionale Verteilung von Befristungen insgesamt deutet ebenfalls darauf hin, dass es keinerlei Zusammenhang zwischen Wirtschaftslage und Anteil an befristeten Arbeitsverträgen gibt. Dies ergab eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes vom August diesen Jahres, die DIE LINKE angefragt hatte. Spitzenreiter bei Befristungen ist unter den Ländern Hamburg mit 12,1 Prozent. Regionen mit großen Wirtschaftsproblemen wie Mecklenburg-Vorpommern oder Ballungsgebiete mit hoher Arbeitslosigkeit wie Bremen und Berlin weisen einen Anteil von Befristungen in Höhe von 11,4 Prozent aus. Selbst das “Musterländle” Baden-Württemberg liegt mit einer Befristungsquote von 9,8 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts von 9,2 Prozent.

“Über Befristungen werden auf legalem Weg der Kündigungsschutz und die Mitbestimmung ausgehebelt. Das Tor für diesen willkürlichen Umgang mit Mitarbeitern darf nicht länger geöffnet bleiben. Unbefristete Arbeit muss wieder zur Regel werden. Befristungen ohne Sachgrund und Kettenverträge gehören verboten”, schlussfolgert Jutta Krellmann.

Abhängig Beschäftigte nach Art des Arbeitsvertrages und Bundesland bzw. Regierungsbezirk (Personen im Alter von 15 Jahren und älter), Ergebnisse des Mikrozensus 2014 (in 1000)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: 17.08.2015 

1) 1-Steller und 2-Steller der Nomenclature of Territorial Units for Statistics (NUTS)
2) Zu den Auszubildenden zählen hier auch Praktikanten, Volotäre und Trainees.
/ : Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug